Wie weiter mit der Lichtenberger Rathauswache?
Zu diesem Thema habe ich beiliegende Kleine Anfrage gestellt. Gestern hat nun der Steuerungsausschuss getagt. Folgende Vorgehensweise wurde beschlossen:
Im Rahmen der Beschlüsse zur neuen Liegenschaftspolitik wird das Grundstück der ehemaligen Rathauswache zu Beginn der zweiten Jahreshälfte auf dem Wege eines förmlichen Vergabeverfahrens ausgeschrieben.
Das bedeutet, dass ein Konzeptverfahren zum Mindestkaufpreis (Verkehrswert) durchgeführt wird.
Ausschlag für den Zuschlag in diesem Verfahren wird damit die Güte der Konzepte haben.
Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass ein Höchstmaß an Transparenz und Kontrolle bei der Bewertung der dann geforderten Kriterien erfolgt.
Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Monteiro (SPD) vom 07. März 2013
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wann tagt der Steuerungsausschuss für den Bezirk Lichtenberg zur Grundstücksvergabe wieder?
Zu 1.: Die nächste Sitzung des Steuerungsausschusses Liegenschaftsfonds ist für den 10.04.2013 geplant.
2. Welche Entscheidungen des Steuerungsausschusses zur Vergabe des Grundstückes Lichtenberger Rathauswache stehen noch aus?
Zu 2.: Zunächst ist eine Entscheidung zur Art des Vergabeverfahrens zu treffen.
3. Wann soll der bereits vorangekündigte Konzeptwettbewerb für die Vergabe der Lichtenberger Rathauswache stattfinden?
Zu 3.: Ein Termin ist derzeit noch nicht bekannt.
4. Welche sozialen, kulturellen, städtebaulichen und partizipativen Kriterien sollen im Vergabeverfahren Berücksichtigung finden?
Zu 4.: Die Art der Kriterien wird Gegenstand der noch zu treffenden Vergabeentscheidung sein.
5. Wie werden Bürgerinnen und Bürger sowie Akteure der Zivilgesellschaft am Vergabeverfahren beteiligt?
Zu 5.: Die Beteiligung ist abhängig von der Entscheidung zur Art des Vergabeverfahrens.
6. Welche städtebaulichen Gründe (z.B. Denkmal-schutz) sind bei der Verkehrswertermittlung und der Ausgestaltung des Konzeptverfahrens zu berücksichtigen?
Zu 6.: Bei der Verkehrswertermittlung sind alle rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks zu berücksichtigen. Aufgrund der Lage des Grundstücks im Stadtumbaugebiet „Frankfurter Allee Nord“ wären bei der Ausgestaltung eines Konzeptverfahrens insbesondere auch die Ziele dieses Sanierungs- bzw. Stadtentwicklungskonzeptes zu beachten.