Wie weiter mit den Frauenstrukturstellen?

PDF (45,2  kB) Kleine Anfrage: „Wie weiter mit den Frauenstrukturstellen?“, Drucksache 16/13335

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Monteiro (SPD) und Ellen Haußdörfer (SPD)
vom 21. April 2009 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. April 2009) und Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Seit wie vielen Jahren werden Frauenstrukturstellen durch den Senat gefördert?

Zu 1.: Das Programm zum Erhalt der frauenspezifischen Infrastruktur im Ostteil Berlins durch Förderung der sogenannten „Fraueninfrastrukturstellen“ wurde 1993 als Teil des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms (ARP) beschlossen.

2. Wie erfolgte bisher die Auswertung der umfassenden, jährlichen Sachberichte der geförderten Frauenprojekte?

3. Welche Projekte und Arbeitsergebnisse bewertet der Senat als besonders positiv?

Zu 2. und 3.: Die jährlichen Sachberichte der Träger werden zur Kenntnis genommen. Die Bewertung der jeweiligen Berichte erfolgt durch Abgleich der geleisteten Arbeit mit der Zweckbindung der Bewilligung. Ein direkter Vergleich zwischen allen Projekten wird aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkte nicht für sinnvoll gehalten.

4. Welche Probleme gab es? Welche Maßnahmen zur Problemlösung wurden in den vergangenen Jahren durch den Senat ergriffen?

Zu 4.: Erforderliche Änderungen des Aufgabenzuschnitts oder in wenigen Fällen auch Trägerwechsel wurden im Einzelfall mit der jeweils zuständigen bezirklichen Gleichstellungsbeauftragten besprochen und nach deren Expertise entschieden. Das Gleiche gilt auch für die Neubesetzungen von Stellen bei Ausscheiden der jeweiligen Stelleninhaberin, die grundsätzlich nur nach einer Prüfung der bisherigen Aufgaben und der Notwendigkeit ihrer Fortführung in Abstimmung mit den bezirklichen Gleichstellungsbeauftragten erfolgten.

5. Wie erfolgt derzeit die Förderung von Frauenprojekten im Westteil der Stadt?

6. Mit welchen Summen wurden in den Jahren 2006, 2007 und 2008 jeweils Frauenprojekte im Ostteil und mit welchen Summen wurden in diesen Jahren Frauenprojekte im Westteil Berlins gefördert?

Zu 5. und 6.: Die Förderung der Frauenprojekte in Berlin erfolgt auf Basis des Berliner Haushalts. Die jährlichen Zuwendungssummen für die einzelnen Jahre sind projektgenau dem Kapitel 1350 (Frauen) zu entnehmen, die Anschriften der Träger dem Transparenzbericht. Eine Differenzierung der Projektstandorte nach „Ost- und Westbezirken“ ist seit der Bezirksreform nicht mehr möglich. Zudem bieten die meisten Projekte ihre Leistungen unabhängig von ihrem Standort nach Zielgruppen differenziert für Frauen in ganz Berlin an.

Im Zusammenhang mit den aktuellen Überlegungen zur Neustrukturierung des Programms zur Förderung der Fraueninfrastrukturstellen, das bislang Projekten in den ehemaligen Ostbezirken der Stadt zugute kommen konnte, wurde die Verteilung von vergleichbaren Angeboten der allgemeinen, niedrigschwelligen Beratung, wie sie in der Regel von Frauenzentren und Selbsthilfeprojekten unterbreitet werden, geprüft, weil die meisten der über dieses Programm geförderten Stellen ebenfalls solche Aufgaben wahrnehmen. Dabei ergab sich, dass auf Basis der früheren Bezirkszuschnitte in den „Ostbezirken“ Projekte mit ca. 798.000 € gefördert werden, in den „Westbezirken“ erhalten die vergleichbaren Projekte etwa 514.000 € als jährliche Förderung aus Landesmitteln. Rechnet man die Ausgaben für das Programm zur Förderung der Fraueninfrastrukturstellen hinzu (insgesamt 2,1 Mio € jährlich), werden die entsprechenden Angebote im „Ostteil“ erheblich mehr gefördert.

7. Wie erfolgte bisher die Evaluation der Projekte in den Ost- und in den Westbezirken?

8. Welches Gesamtkonzept liegt diesen Förderungen zugrunde?

9. Falls es bisher noch kein Gesamtkonzept gibt: Bis wann wird es unter Einbeziehung welcher Akteure und Partner erarbeitet?

Zu 7. bis 9.: Grundlage der Förderung von Frauenprojekten bilden folgende Programme bzw. Förderschwerpunkte

  • Förderprogramm zur beruflichen Qualifizierung und Beratung von Frauen
  • Förderung von Maßnahmen gegen Gewalt
  • Beratungs- und Hilfsangebote für ausländische Frauen
  • Förderung von Frauenzentren
  • Selbsthilfeprojekte

Eine Bewertung der Arbeit der Frauenprojekte in Berlin erfolgt durch das Projektcontrolling. Entlang der Förderprogramme oder weiter differenziert nach Programmschwerpunkten finden in dessen Rahmen in der Regel jährliche Projektbereichsgespräche mit den geförderten Projekten statt. Dort werden u.a. Probleme, neue Entwicklungen und Tendenzen besprochen. Soweit erforderlich erfolgt eine Berücksichtigung der Ergebnisse der Gespräche durch Anpassung der bisherigen Aufgabenzuschnitte. Zusätzliche Fördermittel für neue Aufgaben stehen nur in Ausnahmefällen zur Verfügung.

10. Welche Gründe führ(t)en zur Ausschreibung der ARP-Stellen?

12. Nach welchen Kriterien soll die Ausschreibung erfolgen?

13. Wie ist das Gremium besetzt, das über die neuen Förderungen entscheiden wird? Welche Berücksichtigung fanden bzw. finden die in den letzten 16 Jahre in den Frauenprojekten gemachten Erfahrungen bei der Vorbereitung von Ausschreibung und Förderkriterien?

Zu 10., 12. und 13.: Das Programm mit seinem alleinigen Zuschnitt auf den ehemaligen Ostteil der Stadt bedurfte zwanzig Jahre nach der Vereinigung dringend einer Überprüfung. Dies hat, neben dem Aufzeigen weiterer Probleme, auch der Rechnungshof in seiner Prüfung des Programms gefordert. Die Neustrukturierung erfolgt entlang der beschlossenen Handlungsfelder des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms. In die Erarbeitung der konkreten neuen Förderschwerpunkte sind alle Berliner Bezirke einbezogen. Die öffentliche Ausschreibung des neuen Programms wurde gewählt, um ein transparentes Verfahren der Neugestaltung zu gewährleisten. Über die abschließende Zusammensetzung des Auswahlgremiums wurde noch nicht entschieden, auf jeden Fall werden die Bezirke daran beteiligt.

11. Ist eine Ausschreibung für die Förderung der Frauenprojekte im Westteil Berlins ebenfalls geplant?

Zu 11.: Es wird keine Notwendigkeit gesehen, weitere Programme oder Förderschwerpunkte, die aus Landesmitteln finanziert werden, auszuschreiben.

Berlin, den 25. Mai 2009
In Vertretung
Almuth Nehring-Venus
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juni 2009)