VBB-Begleitservice soll wieder zu den alten Begleitzeiten zurückkehren.

Die Einschränkung der Begleitzeiten des VBB-Begleitservices waren auf der Plenarsitzung am vergangenen Donnerstag ein Thema. Hierzu hatte ich die Arbeitssenatorin, Frau Dilek Kolat, im Plenum befragt.

In ihrer Antwort macht Frau Kolat deutlich, dass in Zusammenarbeit mit den JobCentern mittelfristig wieder eine Rückkehr zu den alten Begleitzeiten bis 20 Uhr vorgesehen ist.

Momentan arbeiten 66 Menschen im Begleitservice. Die JobCenter haben bislang 77 der so genannten FAV-Stellen bewilligt, die nun entsprechend mit Personal aufgestockt werden. Ab 80 Stellen können wieder die alten Begleitzeiten aufgenommen werden. Ziel sei es laut Senatorin Kolat, im nächsten Jahr 100 Stellen zu erreichen.

Hier der Auszug aus dem Wortprotokoll:

 

Birgit Monteiro (SPD):

Ich frage den Senat nach dem aktuellen Stand beim VBB-Begleitservice, der im Sommer seine Begleitzeiten von 20 Uhr auf 16 Uhr reduziert hatte und damit mündige Bürger mit Behinderung, die diesen Service brauchen, dazu gezwungen hat, die Wohnung nach 16 Uhr nicht mehr zu verlassen. – Wie ist der aktuelle Stand, Frau Senatorin?

 

Präsident Ralf Wieland:

Frau Kolat! Sie haben das Wort. – Bitte schön!

 

Senatorin Dilek Kolat (Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen):

Frau Abgeordnete Monteiro! Sehr geehrte Damen und Herren! Der VBB-Begleitservice war häufig auch in diesem Hohen Haus Thema. Sie wissen, dass mir diese Dienstleistung sehr wichtig ist, auch politisch sehr wichtig ist, weil es sehr viele Menschen in unserer Stadt gibt, die mobilitätseingeschränkt sind – aus gesundheitlichen Gründen, aus Altersgründen – und die den öffentlichen Personennahverkehr nutzen wollen. Dass es so einen Begleitservice für diese Menschen gibt, finde ich erst einmal ganz wichtig.

 

Sie wissen aber auch, dass es für diese Dienstleistung in dieser Form keine Regelfinanzierung im Haushalt gibt, sondern dass wir diese wichtige Dienstleistung über Maßnahmen der Beschäftigungsförderung erbringen lassen. Das hat einige Besonderheiten – Frau Monteiro, Sie kennen das als Arbeitsmarktpolitikerin. Das sind Instrumente der Bundesregierung. Diese sind immer befristet und unterstehen auch bestimmten Veränderungen. Das nur zur Eingangsbemerkung, dass es keine Regelfinanzierung ist und dass es leider auch Veränderungen gibt, die wir nicht direkt beeinflussen können, wenn zum Beispiel Instrumente auf der Bundesebene verändert werden oder aber, wie in diesem aktuellen Fall, der Eingliederungstitel von Jobcentern ausgeschöpft ist oder aber auch das Parlament die Mittel, die für Beschäftigungsförderung zur Verfügung stehen, reduziert. Es gibt einige Eckpunkte, die nicht durch mich oder mein Haus determiniert sind, sondern durch andere Gegebenheiten.

 

Jetzt zu dem von Ihnen angesprochenen Fall. Es ist zu einer Angebotseinschränkung über die Sommerpause gekommen, weil einige FAV-Fälle ausgelaufen sind – das sind befristete Beschäftigungsverhältnisse. Bei der Anschlussbewilligung gab es bei zwei Jobcentern Probleme – ich kann die Center auch benennen: Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf. Es gab Probleme deshalb, weil sie schon im ersten Halbjahr ihren Eingliederungstitel im Bereich der Beschäftigungsmaßnahmen ausgeschöpft haben, sodass sie keine neue Stellen, die im Rahmen von VBB-Begleitservice ausgelaufen waren, bewilligen konnten. Das war die Ursache für die Problematik, dass es dann auch zu Leistungseinschränkungen gekommen ist.

 

Wir sind selbstverständlich sofort aktiv geworden. Was ist seitdem passiert? – Es gibt inzwischen 21 mehr FAV-Fälle im Begleitservice. Das ist vom Umfang her erweitert worden. Zurzeit gibt es 66 aktive Menschen, die im Service arbeiten, auch durch einen Kraftakt aller Jobcenter. Das möchte ich an dieser Stelle auch positiv hervorheben. Die anderen Jobcenter sind eingesprungen, um FAV-Plätze zu bewilligen. Wir sind jetzt bei einem Bewilligungsstand von 77. Die Stellen werden besetzt, indem Menschen, die in Frage kommen, von den Jobcentern vermittelt werden. Sie kennen die Prozedur: Nicht alle Menschen, die vermittelt werden, kommen auch an und nehmen diesen Job an. Um ein Beispiel zu nennen: Von 60 sind nur 33 bereit gewesen, solche Stellen auch anzunehmen. Das heißt, nach der Bewilligung dauert es etwas, bis man diese Stellen auch mit den richtigen Menschen besetzen kann. Ziel ist es, erst mal auf 80 zu kommen und ich bin optimistisch, dass wir nächstes Jahr wieder auf 100 kommen, um die gesamte Leistungsstärke zu haben. Wenn Sie fragen, was mein Ziel ist: Ich bin sehr optimistisch, dass wir den Leistungsumfang wieder in den alten Stand zurückversetzen können.

 

Präsident Ralf Wieland:

Vielen Dank! – Die erste Zusatzfrage haben Sie, Frau Kollegin Monteiro. – Bitte schön!

 

Birgit Monteiro (SPD):

Herzlichen Dank, für Ihren Einsatz, Frau Senatorin! – Ich habe eine Nachfrage: Ab wann genau ist die Begleitung nach 16 Uhr wieder möglich? – Auf der Homepage des VBB-Begleitservice steht immer noch, dass nur bis 16 Uhr die Begleitung anzumelden ist.

 

Präsident Ralf Wieland:

Frau Senatorin!

 

Senatorin Dilek Kolat (Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen):

Das ist vom VBB-Begleitservice selbst entschieden worden, diese Leistung in dieser Form einzuschränken – von 20 Uhr auf 16 Uhr. Uns wurde mitgeteilt, dass man ab 80 FAV-Stellen den alten Umfang wiederherstellen könnte. Das sind wir sehr nah dran. Ich hoffe, dass wir das auch bald sicherstellen können.