Transparenz und Kontrolle im Sozialbereich – Berichterstattung der Träger der Behindertenhilfe an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

PDF (28,1  kB) kleine Anfrage: „Transparenz und Kontrolle im Sozialbereich – Berichterstattung der Träger der Behindertenhilfe an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales“, Drucksache 16/15267

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Monteiro (SPD)
vom 08. März 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2011) und Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche Berichtspflichten hinsichtlich Art und Frequenz haben die Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Berlin zu erfüllen?

Zu 1.: Die Träger der Behindertenhilfe sind gem. TZ 10, 11 und 12 des Berliner Rahmenvertrages verpflichtet, der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung einmal jährlich einen Bericht zur Struktur und Leistung der einzelnen Einrichtungen und Dienste sowie zu Maßnahmen der Qualitätssicherung vorzulegen. Die Berichtslegung erfolgt anhand standardisierter zwischen der Liga und dem Land Berlin abgestimmter Berichtsbögen, schriftlich und seit dem Jahr 2007 im Rahmen der Webanwendung TOPqm.
Darüber hinaus berichten die Werkstätten für behinderte Menschen über die Prüfung der Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses durch Vorlage entsprechender Testate von Wirtschaftsprüfern. Für das Jahr 2009 wurde erstmalig die Voraussetzung geschaffen, die Daten ebenfalls im Rahmen der o.g. Webanwendung zu übermitteln.

2. Auf welche Angaben erstreckt sich diese Berichterstattung?

Zu 2.: Die Angaben erstrecken sich jeweils auf den einzelnen Standort, an dem Leistungen gem. §§ 53 ff SGB XII erbracht werden. Alle Angaben sind bezogen auf den Berichtszeitraum, in Teilen auch auf die Stichtage 31.12. bzw. 15.10. des Berichtsjahres.
Neben träger- und standortbezogenen Angaben, zur Kapazität und zur aktuellen Belegung (Geschlecht, Altersstruktur, Behinderungsart, Anwesenheitszeiten, Hilfebedarfsgruppen) erstreckt sich die Abfrage auf die Bereiche:
Personelle Ausstattung, Betreuter Personenkreis, Angebote und Leistungen, und Qualitätsmanagement.

In beschreibenden Teilen werden u.a. nähere Angaben zu den Bildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsfeldern gemacht. Die Art, der Umfang und die Inanspruchnahme begleitender Maßnahmen werden erläutert und erforderliche pflegerische Maßnahmen dargestellt.
Die Werkstätten geben außerdem Auskünfte zum Entgeltsystem und der durchschnittlichen Höhe der Arbeitsentgelte.

3. Wie erfolgt in der Senatsverwaltung die Auswertung dieser Berichte? In welcher Form finden Rückmeldungen an die Träger statt?

Zu 3.: Die Auswertungen erfolgen im Rahmen einer
Plausibilitätsprüfung. Rückmeldungen an die Träger erfolgen bei Auffälligkeiten bzw. bei gravierenden Abweichungen z.B. im Bereich des eingesetzten Personals.
In der Regel werden erkannte Mängel angesprochen, erläutert und Maßnahmen zur Behebung partnerschaftlich abgestimmt.

4. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat hinsichtlich der Angebotsentwicklung, der Betreuungssituation und der künftigen Planung der Leistungen aus den Berichten?

Zu 4.: Der Senat betrachtet die absoluten Zahlen als auch die Entwicklung der Zahlen sehr kritisch.
Da die gesetzliche Grundlage für die Leistungen der Eingliederungshilfe, nämlich die §§ 53 ff SGB XII in Verbindung mit §§ 75 ff SGB XII keine Bedarfssteuerung zulässt, sind unmittelbare Verwendungen der vorliegenden Daten und der Entwicklungen im Jahresvergleich zur Bedarfssteuerung nicht möglich. Selbstverständlich werden mit den vorliegenden Daten Erkenntnisse sichtbar, um den Planungsprozess z.B. ambulant vor teilstationär vor stationär zu beleuchten und gezielt durch Verhandlungen mit Trägern zu unterstützen oder gegen zu steuern.

5. Plant der Senat, auf der Basis der Auswertung dieser Berichte einen Behindertenbericht für das Land Berlin herauszugeben?

Zu 5.: Das Land Berlin gibt für einen Zeitraum von jeweils vier Jahren regelmäßig einen Behindertenbericht heraus. Daten und Erkenntnisse, die aus den Berichtsbögen gewonnen werden konnten, fließen in die Berichterstattung ein oder bilden Aussagen für zukünftige Berichtszeiträume ab. Ein eigener Behindertenbericht auf der Grundlage der Berichtsbögen aus den Einrichtungen und Diensten ist nicht geplant.

Berlin, den 26. März 2011
In Vertretung
Rainer-Maria Fritsch Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. April 2011)