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Wie werden Antragsteller von Arbeitslosengeld 2 über ernährungsbedingte Mehrbedarfe informiert?

Betroffene hatten mich auf die mangelnde Beratung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern im Bereich der ernährungsbedingten Mehrbedarfe hingewiesen. Dies nahm ich zum Anlass, folgende Schriftliche Anfrage an die Senatsverwaltung zu stellen:

1. Haben Antragsteller von Arbeitslosengeld 2 (Alg 2)
die Möglichkeit, sich von Mitarbeitern der JobCenter oder
der Bundesagentur für Arbeit speziell zur Beantragung
von ernährungsbedingten Mehrbedarfen nach § 21 Absatz
5 SGB II beraten zu lassen? Wenn ja, werden die Antragsteller
regelmäßig auf diese Möglichkeit im Laufe des
Antragsstellungsverfahrens zu Alg 2 hingewiesen? Wenn
es keine Beratungsmöglichkeiten gibt, wie lässt sich dies
mit §§ 13 und 14 SGB I vereinbaren?

Zu 1.: Die gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) nimmt
die Aufgaben der Träger nach dem Sozialgesetzbuch –
Zweites Buch – (SGB II) wahr.
Mit dem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
können Leistungen nach dem SGB II
beantragt werden. Hierzu gehören auch die Leistungen für
ernährungsbedingte Mehrbedarfe. Im Hauptantrag ist eine
entsprechend einfach gehaltene Frage nach Mehrbedarf
unter Punkt 3 formuliert: „Ich benötige aus medizinischen
Gründen eine kostenaufwändige Ernährung“. Wird diese
Frage nach einem Mehrbedarf für kostenaufwändige
Ernährung durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller
mit „ja“ beantwortet, ist die Ausgabe der Anlage MEB
(Anlage zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige
Ernährung, Anlage 1) obligatorisch. Eine
entsprechende Beratung, insbesondere zum Verfahren und
den notwendigen Unterlagen ist mithin angezeigt und auf
Wunsch der Kundin oder des Kunden durchzuführen.
Weiterhin werden bei der Antragsausgabe auch die
Ausfüllhinweise zum Hauptantrag Arbeitslosengeld II ausgehändigt, in
welchem nähere Informationen zum ernährungsbedingten
Mehrbedarf zu finden sind.
Im Merkblatt SGB II unter Pkt. 4.4. werden die Antragstellerinnen
und Antragsteller ebenfalls auf die Möglichkeit der
Gewährung von ernährungsbedingten Mehrbedarfen hingewiesen.
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger
können zudem im laufenden Leistungsbezug formlos
einen Antrag auf Mehrbedarf stellen und erhalten die
entsprechende Anlage und auf Wunsch eine Beratung.
Auszüge aus den Ausfüllhinweisen (Anlage 2) sowie dem
Merkblatt SGB II (Anlage 3) sind beigefügt.

2. Werden die Antragssteller in diesem Beratungsgespräch
umfassend über die möglichen Erkrankungen
aufgeklärt, die einen ernährungsbedingten Mehrbedarf
rechtfertigen? Wenn ja, in welcher Form?

Zu 2.: Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Jobcenter in den Vermittlungs- und Leistungsbereichen
sowie den Eingangszonen handelt es sich nicht um medizinisches
Fachpersonal. Eine Beratung zu den einzelnen
Krankheiten und den notwendigen Ausprägungen zum
Erhalt eines Mehrbedarfes ist daher an dieser Stelle nicht
möglich. Die Geltendmachung eines ernährungsbedingten
Mehrbedarfes erfolgt grundsätzlich im Rahmen einer
Einzelfallprüfung. Die Beurteilung der Krankheit und der
Notwendigkeit bzw. Höhe eines ernährungsbedingten
Mehrbedarfes kann und wird ausschließlich von medizinischem
Fachpersonal (hier: dem Ärztlichen Dienst der BA,
dem zuständigen Gesundheitsamt) vorgenommen. In der
zu fertigenden Stellungnahme des Ärztlichen Dienstes
bzw. des Gesundheitsamtes soll dabei eine Einschätzung
zur Höhe des Mehrbedarfes im Sinne von Analogien zu
anderen Erkrankungen und Krankenkostzulagen abgegeben
werden.
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen
Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
hat die BA mit Genehmigung des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales über die Fachlichen Hinweise zu § 21
SGB II; siehe dort Pkt. 5, Anlage 4.) bereits einige Krankheiten
generell und weitere bei schweren Verläufen oder
besonderen Umständen als mehrbedarfsauslösend anerkannt,
welche keiner weiteren Prüfung durch das medizinische
Fachpersonal bedürfen und in der Anlage MEB
aufgeführt sind. Hier genügt die Bescheinigung der behandelnden
Ärztin bzw. des behandelnden Arztes mit den
auf der Anlage MEB abgefragten Tatsachen.
Nicht aufgezählte Krankheiten obliegen der Einzelfallprüfung
im Hinblick auf die Auslösung eines ernährungsbedingten
Mehrbedarfes. Somit können die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Jobcenter lediglich auf die
Möglichkeit eines entsprechenden Mehrbedarfes hinweisen
und die Beratungsleistung kann sich bei der Antragstellung
naturgemäß nur auf die notwendigen zu erbringenden
Unterlagen, das generelle Verfahren und eine
Auskunft zu den pauschalen Höhen beschränken.
Auszüge aus den Fachlichen Hinweisen zu § 21 SGB
II (Anlage 4) sind beigefügt.

3. Im Antragsformular zu Alg 2 wird gefragt, ob sich
der Antragssteller aus medizinischen Gründen kostenaufwändig
ernährt und dabei auf die Anlage MEB verwiesen.
In dieser Anlage sind im Erläuterungsblatt an den bescheinigenden
Arzt gerichtet einige Beispiele wie HIV
und Niereninsuffizienz angegeben. Gibt es JobCenterintern
oder bei der Bundesagentur für Arbeit eine umfassende
Liste von Erkrankungen, die einen ernährungsbedingten
Mehrbedarf rechtfertigen? Wenn ja, fügen Sie
diese bitte Ihrer Antwort bei.

Zu 3.: Nicht in der Anlage MEB aufgeführte Krankheiten
obliegen immer der Einzelfallprüfung im Hinblick
auf die Auslösung eines ernährungsbedingten Mehrbedarfes.

4. Warum wird eine solche Liste nicht dem Antragsformular
bzw. der Anlage MEB beigefügt, um die oftmals
unkundigen Antragsteller besser auf diese Möglichkeit
hinzuweisen?

Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.

5. Welche juristischen Bedenken gäbe es gegen die
Erweiterung der Anlage MEB um solch eine Liste?

Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.

6. Gelten bei der Bearbeitung der Anträge von ernährungsbedingten
Mehrbedarfen unabhängig von der vorliegenden
Erkrankung bei allen beantragten Mehrbedarfen
die gleichen Kriterien bzgl. Qualität und Umfang der
ärztlichen Bescheinigung? Wenn nein, aufgrund welcher
Rechtsgrundlage werden hier Unterschiede gemacht?
Worin besteht der Sachgrund dafür? Gibt es sonst noch
abhängig von der Erkrankung unterschiedliche Entscheidungskriterien?

Zu 6.: Sofern in der ärztlichen Bescheinigung ausschließlich
anerkannte Krankheiten bzw. Krankheitsverläufe
gemäß der Anlage MEB bescheinigt werden, ist im
Regelfall keine weitere Prüfung notwendig. In allen anderen
Fällen ist die Einschaltung des medizinischen Fachpersonals
zu prüfen, aus welcher sich dann ggf. weitere
Anforderungen von Befundunterlagen, Untersuchungen
bzw. Prüfungen ergeben können.

7. Ist eine ärztliche Bescheinigung im Zusammenhang
mit der Anlage MEB allein ausreichend, um einen ernährungsbedingten
Mehrbedarf zu legitimieren? Erfolgen
seitens der JobCenter oder der Bundesagentur für Arbeit
weitere Untersuchungen/Erkundigungen bzw. können
diese im Einzelfall gefordert werden?

Zu 7.: Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.

8. Nach welcher Methode bestimmt das JobCenter oder
die Bundesagentur für Arbeit die Höhe des ernährungsbedingten
Mehrbedarfes? Sofern bereits standardisierte
Beträge für einzelne Erkrankungen bestehen, fügen
Sie bitte eine solche Liste bei.

Zu 8.: Für die anerkannten Krankheiten kann die Höhe
des Mehrbedarfes der Anlage zu den Fachlichen Hinweisen
zu § 21 SGB II (s. Pkt. 5.3. und Anlage 4) entnommen
werden.
In allen anderen Fällen ist eine Einzelfallentscheidung
notwendig, wobei in der Stellungnahme zur Einschätzung
der Höhe des Mehrbedarfes auf Analogien zu anderen
Erkrankungen und Krankenkostzulagen eingegangen
werden soll.

9. Wer übernimmt aufgrund welcher Rechtsgrundlage
die Kosten für die ärztliche Begutachtung, die die Anlage
MEB erfordert?

Zu 9.: Es können die angemessenen Kosten der vorgesehenen
Bescheinigung nach Ziffer 70 der Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ) übernommen werden. Diese betragen
bei Privatrechnungen den üblichen 2,3-fachen Satz,
das sind derzeit 5,36 EUR. Höhere Kosten werden nicht
übernommen. Erforderliche Einschaltungen von medizinischem
Fachpersonal durch die Jobcenter erfolgen verwaltungsintern
zu Lasten des Verwaltungskostenbudgets
der Jobcenter.

Hier die Schriftliche Anfrage zum Herunterladen

Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung

Auf der Plenarsitzung am 16.01.14 habe ich den Senat zur Leistung des Sonderfahrdienstes zu Weihnachten und Silvester befragt. Eine Gesamtbewertung der erbrachten Leistungen 2013 und Erfahrungen aus dem Jahr 2014 werden wir im Jahresverlauf ausführlicher im Ausschuss Gesundheit und Soziales behandeln. Wenn Sie Hinweise/ Kritiken/ Vorschläge dazu haben, dann mailen Sie mir bitte an: birgit.monteiro@spd.parlament-berlin.de.

Hier aber erst einmal die Fragen und Antworten vom 16.01.14.

Birgit Monteiro (SPD):

Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die Leistung des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung zu den besonders nachgefragten Zeiten an den Weihnachtsfeiertagen und an Silvester?

2. Welche Verbesserungen des Sonderfahrdienstangebotes gab es 2013, und wird der Senat diese Leistungen auch künftig bedarfsgerecht erhalten?

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Wie weiter mit der Lichtenberger Rathauswache?

Zu diesem Thema habe ich beiliegende Kleine Anfrage gestellt. Gestern hat nun der Steuerungsausschuss getagt. Folgende Vorgehensweise wurde beschlossen:

Im Rahmen der Beschlüsse zur neuen Liegenschaftspolitik wird das Grundstück der ehemaligen Rathauswache zu Beginn der zweiten Jahreshälfte auf dem Wege eines förmlichen Vergabeverfahrens ausgeschrieben.

Das bedeutet, dass ein Konzeptverfahren zum Mindestkaufpreis (Verkehrswert) durchgeführt wird.

Ausschlag für den Zuschlag in diesem Verfahren wird damit die Güte der Konzepte haben.

Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass ein Höchstmaß an Transparenz und Kontrolle bei der Bewertung der dann geforderten Kriterien erfolgt. Weiterlesen

Wie sichert der Senat Selbstbestimmung und Selbstorganisation behinderter Arbeitgeber dauerhaft?

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales plant, das Rundschreiben I Nr. 06/2010 über Hilfe zur Pflege im Arbeitgebermodell nach SGB XII zu aktualisieren. Eine hierfür gebildete Unterarbeitsgruppe aus Mitarbeitern der Senatsverwaltung und der Bezirksämter hat ein Arbeitspapier erstellt, welches der AG Assistenz des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung präsentiert wurde. Es lässt befürchten, dass behinderte Arbeitgeber in viel höherem Maße als bisher reglementiert und überprüft werden sollen. Unter anderem sah es bisher so aus, als würden nun Vorgaben, die sich an Assistenzdienste richten, auf das Arbeitgebermodell übertragen.

Dazu stellte ich auf der Plenarsitzung am 31.01.13 eine Mündliche Anfrage, die ich hiermit als Auszug aus dem Wortprotokoll der Plenarsitzung dokumentiere: Weiterlesen

Kleine Anfrage: Gleichberechtigte Kommunikation gehörloser Menschen ermöglichen!

Noch viel zu oft erlebe ich, dass gehörlose Menschen von gleichberechtigter Kommunikation ausgeschlossen sind. Kein Dolmetscher. Kein Geld. Schweigen.

Dies ist nicht akzeptabel. Mit parlamentarischen Anträgen und Anfragen bin ich seit Jahren an dem Thema dran.  Weiterlesen

Plenarsitzung vom 08. Dezember 2012, Mündliche Frage von Birgit Monteiro

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie beurteilt der Senat die Chance von Arbeitgebern, geeignete Assistenten im Arbeitgebermodell zu finden, wenn künftig Assistenzdienste einen Stundenlohn in gleicher Höhe zahlen?

2. Wie gedenkt der Senat, den Widerspruch zwischen dem Rundschreiben I Nr. 06/2010 und dem Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom 1. Dezember 2011 an die Bezirksämter im Sinne der Menschen mit Behinderung aufzulösen?

Da Herr Senator Czaja gerade gesagt hat, er sei für das Lösen von Widersprüchen und Problemen zuständig, freue ich mich auf seine Antwort.

 

Präsident Ralf Wieland:
Auf diese Anfrage antwortet auch Herr Senator Czaja. – Bitte schön! Sie haben das Wort, Herr Senator! Weiterlesen

„Umstellungsbegutachtung“ von Menschen mit Behinderungen im Bereich vollstationärer Einrichtungen

Kleine Anfrage zum Download: PDF (33,1 kB)

 

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Monteiro (SPD)
vom 02. März 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. März 2011) und Antwort

 

„Umstellungsbegutachtung“ von Menschen mit Behinderungen im Bereich vollstationärer Einrichtungen

 

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Weiterlesen

Transparenz und Kontrolle im Sozialbereich – Berichterstattung der Träger der Behindertenhilfe an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

PDF (28,1  kB) kleine Anfrage: „Transparenz und Kontrolle im Sozialbereich – Berichterstattung der Träger der Behindertenhilfe an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales“, Drucksache 16/15267

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Monteiro (SPD)
vom 08. März 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2011) und Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche Berichtspflichten hinsichtlich Art und Frequenz haben die Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Berlin zu erfüllen?
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Berliner Gymnasien und die 7. Klassen

PDF (73,7  kB) kleine Anfrage: „Berliner Gymnasien und die 7. Klassen“, Drucksache 16/14957

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Monteiro (SPD)
vom 26. Oktober 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. November 2010) und Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Schüler lernen jeweils in den 7. Klassen an den Berliner Gymnasien (bitte nach Bezirken, Schulen, und Klassen differenziert darstellen)?

Zu 1.: Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 7 an öffentlichen Gymnasien im Schuljahr 2010/11 entnehmen Sie bitte der Anlage 1.

2. Wie viele der Schüler hatten keine Gymnasialempfehlung ihrer Grundschule?

Zu 2.: Im Schuljahr 2009/10 hatten 14 % der Schülerinnen und Schüler, die erstmalig die 7. Jahrgangsstufe an einem öffentlichen Gymnasium besuchten, keine Gymnasialempfehlung. Die Daten für das Schuljahr 2010/11 liegen im März 2011 vor.
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Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung

PDF (88,0  kB) kleine Anfrage: „Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung“, Drucksache 16/14371

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Monteiro (SPD) und Minka Dott (Die Linke)
vom 26. April 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2010) und Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
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