Rede auf der Plenarsitzung am 30.05.13, zum Antrag der Grünen „Arbeit der Jobcenter effektiver gestalten“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, kurz KGSt, wurde von der Senatsverwaltung – damals noch für Integration, Arbeit und Soziales – am 02.11.2010 mit einer umfassenden Evaluation der „Organisation und Steuerung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ in Berlin beauftragt. Unzählige Menschen und Institutionen waren in einem knapp zweijährigen Prozess am Entstehen der Studie beteiligt.
Uns allen liegt die Studie mit 488 Seiten vor. Und uns liegt heute dazu ein – Achtung! Aufmerksamkeit! Große Zahl, bitte ob der Komplexität nicht den Überblick verlieren: Uns liegt heute dazu ein Vierzeilen-Antrag der Grünen vor. Äußerst detail- und kenntnisreich fordern die Grünen in ihrem Vierzeilen-Antrag den Senat auf, die Empfehlungen der KGSt-Studie umgehend umzusetzen.
Zur Erinnerung: Die KGSt hat 21 Empfehlungen ausgesprochen.
An vielen Stellen werden in der Studie Handlungsvarianten benannt und abgewogen.
Bei 17 Empfehlungen wird keine Aussage zum erforderlichen Personalaufwand getroffen.
Die benannten monetären Aufwendungen sind entweder nicht bekannt bzw. liegen bei den 15 Empfehlungen, bei denen der monetäre Aufwand beziffert wird, zwischen 5.500 Euro und 500.000 Euro je Empfehlung.
Dem gegenüber stehen erhebliche positive Effekte durch eine optimierte Steuerung und Verbesserung der Kommunikationsstrukturen: Und vor allem ganz am Ende des Prozesses: die Möglichkeit einer schnelleren Integration der Menschen in den 1. Arbeitsmarkt.
An zahlreichen Stellen lese ich allerdings auch: Voraussetzung ist die Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen.
Und die Studie benennt auch deutlich die Vielfalt der Akteure im Bereich der „Grundsicherung für Arbeitslose“, die es unter einen Hut zu bekommen gilt und die nicht unbedingt zur Beschleunigung beiträgt: Die Bundesagentur für Arbeit, die 12 Jobcenter mit ihren Schnittstellen zu den Bezirksämtern und freien Trägern, die Senatsverwaltungen für Gesundheit und Soziales, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen.
Das Abgeordnetenhaus kann Beschlüsse fassen und den Senat zu diesem oder jenem auffordern. Ich warne aber vor einer parteipolitischen Instrumentalisierung.
Nicht aus Empfindlichkeit. Sondern weil wir die Defizite, die es auf Landesebene und in den Bezirken und in den Arbeitsagenturen gibt, nur gemeinsam abbauen können. Es gibt einen enormen Abstimmungs- und Kommunikationsbedarf und das ist keine Floskel.
Ich greife zwei Beispiele aus der KGSt-Studie heraus:
1. Wie können Maßnahmen der Arbeitsförderung und sozialintegrative Leistungen in Bezug auf die Ziele des SGB II, die in der Verantwortung der Bezirksämter erbracht werden, sinnvoll aufeinander abgestimmt werden?
Sie müssen inhaltlich miteinander verzahnt werden. Dies kann beispielsweise durch die Entwicklung von Beratungsangeboten, die konzeptionell gemeinsam von den Beschäftigten der Bezirksämter, der Jobcenter, der Freien Träger und der Fachdienste konzipiert werden, erreicht werden.
2. Beispiel: Die KGSt empfiehlt, das kommunale Personal in einem einzigen Servicecenter zu zentralisieren, um eine überbezirkliche Steuerung und die Qualität eines flexiblen Personaleinsatzes zu gewährleisten – und auch um das gesamtstädtische Interesse besser wahrnehmen zu können. Wissen die Bezirke das? Und vor allem: Wollen sie das?
Diese Aufzählung macht, so glaube ich deutlich, dass ein gemeinsamer Arbeits- und Umstrukturierungsprozess aller Akteure notwendig ist!
Und ja, der Senat soll und wird zuerst und verstärkt die Empfehlungen in den Blick nehmen, bei denen der Löwenanteil in seinem Verantwortungsbereich liegt bzw. es seiner einladenden und koordinierenden Aufgabenwahrnehmung bedarf.
Und der Senat soll und wird sich dabei an den Erfahrungen orientieren, die er bei der berlinspezifischen Organisation zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets gemacht hat und die die KGSt sehr positiv in der Studie hervorhebt. Leider geht das in der Berichterstattung meistens unter.
Das Grobkonzept des Senats mit Lenkungsgruppe und den 3 Arbeitsgruppen Zielsteuerung, Wissensmanagement, Prozess- und Organisationsentwicklung wurde gestern auf der Sondersitzung des Arbeitsausschusses vorgetragen.
Die Fraktion der Grünen wird für sich im weiteren Verfahren folgende Fragen beantworten müssen:
- 1. Tragen Sie auch da, wo Sie in Bezirken in Verantwortung stehen, die Umsetzung der KGSt-Empfehlungen so lautstark und entschieden mit, wie sie es auf Landesebene tun?
- 2. Sind Sie bereit, den Holzhammer für den langwierigen Prozess der Umsetzungen der Empfehlungen aus der Hand zu legen und sich konstruktiv einzubringen?
Anders wird es nicht gehen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.