Qualitätsentwicklung bei Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

PDF (3,3 kB), Kleine Anfrage Qualitätsentwicklung bei Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Drucksache 11082

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Monteiro (SPD)
vom 31. Juli 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. August 2007) und Antwort

Qualitätsentwicklung bei Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welchen Stellenwert räumt die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz der Entwicklung von Qualitätsmanagement bei den von der Landesregierung geförderten Leistungen der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ein?

Zu 1.: Träger von gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz geförderten Beratungsstellen sind seit Jahren Mitglieder der Qualitätsgemeinschaften des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands – Landesverband Berlin e. V. oder der Sozialen Dienste Berlin. Die Mitglieder werden im Rahmen regelmäßiger Fortbildungsprogramme, Workshops, Qualitätschecks, externer AuditVerfahren bei der Qualitätsentwicklung unterstützt. Große Trägerorganisationen verfügen über eigene Qualitätsprogramme. Der Senat begrüßt und anerkennt die Aktivitäten der Träger zur Einführung eigener Qualitätsmanagement(QM)-Systeme, die weder vom Schwangerschaftskonfliktgesetz noch vom Berliner Schwangerenberatungsstellengesetz verlangt werden.

2. Wie bewertet der Senat die in diesem Bereich erbrachten Leistungen hinsichtlich ihrer Qualität?

Zu 2.: Grundlage der Leistungsbeurteilung sind die jährlich vorzulegenden Tätigkeits- und Sachberichte der geförderten Beratungsstellen. Darin sind die der Beratungstätigkeit zugrunde liegenden Maßstäbe und die gesammelten Erfahrungen niederzulegen. Die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Qualitätsanforderungen wird laufend überprüft. Bislang gab es keine Anlässe zu Beanstandungen.

3. Stimmt es, dass die zuwendungsgeförderten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen die Kosten für Qualitätsentwicklung nicht als Kostenfaktor in ihrem Haushalt anerkannt bekommen?

Zu 3.: Die landesrechtlich geforderte Qualitätssicherung bezieht sich auf die Qualifizierung des Personals und die Strukturqualität der Beratungsstelle. Damit zusammenhängende Kosten einschließlich Supervision werden als förderungsfähig berücksichtigt. Rechtlich nicht festgelegte Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung werden der Eigenverantwortung der Träger zugerechnet.

4. Durch welche Instrumente und Maßnahmen wird der Senat die Qualitätsbemühungen der zuwendungsgeförderten Projekte in diesem und in den nächsten Jahren unterstützen?

Zu 4.: Im Rahmen der geplanten Novellierung des Berliner Schwangerenberatungsstellengesetzes wird der Senat prüfen, inwieweit welche konkreten Qualitätsentwicklungsmaßnahmen, die über Personalqualifizierung und Anforderungen an die Strukturqualität hinausgehen, als Voraussetzung für die Anerkennung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle festgelegt und in die Förderung der Beratungsstellen einbezogen werden sollten.

Berlin, den 27. August 2007
Katrin Lompscher
Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2007)