Plenarsitzung vom 08. Dezember 2012, Mündliche Frage von Birgit Monteiro
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie beurteilt der Senat die Chance von Arbeitgebern, geeignete Assistenten im Arbeitgebermodell zu finden, wenn künftig Assistenzdienste einen Stundenlohn in gleicher Höhe zahlen?
2. Wie gedenkt der Senat, den Widerspruch zwischen dem Rundschreiben I Nr. 06/2010 und dem Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom 1. Dezember 2011 an die Bezirksämter im Sinne der Menschen mit Behinderung aufzulösen?
Da Herr Senator Czaja gerade gesagt hat, er sei für das Lösen von Widersprüchen und Problemen zuständig, freue ich mich auf seine Antwort.
Präsident Ralf Wieland:
Auf diese Anfrage antwortet auch Herr Senator Czaja. – Bitte schön! Sie haben das Wort, Herr Senator!
Senator Mario Czaja (Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Monteiro! Vorneweg: An dieser Stelle gab es gar keinen Widerspruch, aber das werde ich Ihnen gleich kurz erläutern können.
Zur ersten Frage: Der Senat geht davon aus, dass es auch künftig behinderten Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen gelingen wird, geeignete Assistenten/innen zu finden, insbesondere deshalb, weil es dem Senat gelang, eine deutliche Preiserhöhung für den Bereich der persönlichen Assistenz mit Wirkung zum 1. Oktober zu verhandeln. An den Verhandlungen war aufseiten der Anbieter auch die AG Persönliche Assistenz des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung beteiligt.
Ziel und maßgeblicher Hintergrund der Preissteigerung war, eine tarifanaloge Ausrichtung der Vergütungen sicherzustellen. Die Entscheidung hierzu erfolgte mit einem Beschluss der Kommission 75, die für den Bereich der Vereinbarung nach § 175 Abs. 3 SGB VII zuständig ist. Wie unter Ziffer 3.1 des Rundschreibens I Nr. 06/2010 geregelt, bilden die Kosten nach Leistungskomplex 32 die Obergrenze für die Kosten der selbstorganisierten Assistenz bei zeitlich gleichem Assistenzumfang. Diese Regelung bleibt aufrechterhalten, sodass sich die bisherige Obergrenze entsprechend der Preissteigerung erhöht und im Rahmen von neuen bzw. aufgrund der Preissteigerung zu überprüfenden Kalkulationen zu berücksichtigen ist. Damit wird gesichert, dass die Berücksichtigung eines erhöhten Stundensatzes nicht auf die Assistenzen beschränkt ist, die Pflegedienst mit Einzelvereinbarung nach LK 32 zugehören.
Zu Ihrer zweiten Frage: Der Senat sieht keinen Widerspruch zwischen dem Rundschreiben I Nr. 06/2010 und dem Schreiben der Senatsverwaltung für Gesundheit vom 1. Dezember 2011 an die Bezirksämter. Er wird jedoch im Dialog mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und der Arbeitsgruppe Persönliche Assistenz des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung offene Fragen erörtern und das Rundschreiben im ersten Quartal 2012 bedarfsorientiert aktualisieren. Der Senat wird in der Zwischenzeit in den entsprechenden Gremien sicherstellen, dass bis dahin die Umsetzung des Schreibens vom 1. Dezember keine individuellen Härten herbeiführt. Der Senat geht davon aus, dass sich die tarifanaloge Ausrichtung der Vergütung auch positiv auf das Arbeitgebermodell auswirkt.
Ich kann Ihnen auch noch kurz sagen, dass dazu das Gespräch mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung am gestrigen Nachmittag erstmalig stattfand.
Präsident Ralf Wieland:
Frau Kollegin, haben Sie eine Nachfrage? – Bitte schön! Sie haben das Wort.
Birgit Monteiro (SPD):
Vielen Dank, Herr Czaja! – Nur noch einmal zur Bestätigung: Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Arbeitgeber im Arbeitgebermodell weiterhin einen etwas höheren Stundenlohn zahlen können als die Assistenzdienste?
Präsident Ralf Wieland:
Bitte schön, Herr Senator!
Senator Mario Czaja (Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales):
Genau das war Inhalt der Beantwortung der Frage. So ist es.