Neubesetzung der Stelle des Landesbehindertenbeauftragten von Berlin

Spontane mündliche Anfrage zur Plenarsitzung am 14.05.2009
Birgit Monteiro (SPD):

Ich frage die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Frau Dr. Knake-Werner: Welches Verfahren wählt der Senat für die Stellennachbesetzung des Landesbehindertenbeauftragten?

Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:

Bitte schön, Frau Senatorin!

Senatorin Dr. Heidi Knake-Werner (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales):

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Monteiro! Zunächst ist einmal die Feststellung richtig, dass die Amtszeit des Landesbehindertenbeauftragten Ende Februar 2010 endet. Das heißt, wir werden dort eine Neubesetzung vornehmen müssen. Wir haben als Senat auch keine Alternativen, weil dieses Verfahren im Landesgleichberechtigungsgesetz, das wir 1999 erlassen haben, klar geregelt ist. Dort gibt es eine Stärkung der Rechtsstellung des Landesbehindertenbeauftragten, und dort heißt es, dass der Senat im Einvernehmen mit dem Landesbehindertenbeirat den Landesbehindertenbeauftragten beruft; so ist das Verfahren, und wir werden uns an dieses natürlich halten.

Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:

Es gibt eine Nachfrage von Frau Monteiro. – Bitte schön!

Birgit Monteiro (SPD):

Wie stellt der Senat sicher, dass in diesem Verfahren die Bewerbungen von Frauen und Menschen mit Behinderungen gefördert werden?

Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:

Bitte sehr, Frau Senatorin!

Senatorin Dr. Heidi Knake-Werner (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales):

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Monteiro! Natürlich müssen das Landesgleichberechtigungsgesetz und das Landesgleichstellungsgesetz miteinander kompatibel sein. Wir werden in dem Verfahren ganz sicher auch überprüfen, wie die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes einzuhalten sind.

Quelle: Plenarprotokoll 14.05.2009 (PDF, ca. 800kB)