Im Gedenken an die zahlreichen Toten

Zum 8. Mai – Tag der Befreiung – sind schon viele Reden gehalten worden. Meinen Zugang zu den Ereignissen in Hohenschönhausen vor 71 Jahren finden alle, die sich etwas Zeit nehmen mögen, hier:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,
wir sind heute an diesem Ehrenmal zusammengekommen, um der sowjetischen Soldaten zu gedenken, die bei der Befreiung Hohenschönhausens am 21./22. April 1945 ums Leben gekommen sind.

Nehmen wir uns gemeinsam die Zeit und erinnern uns an jenen April/ Mai vor 71 Jahren:
– Wartenberg, Falkenberg und Marzahn waren bereits durch die Rote Armee befreit worden.

Und die Stimmung in den letzten Tagen und Stunden vor dem Einmarsch der Sowjets hier in Hohenschönhausen war zwiespältig.

Während auf der einen Seite Angehörige des Volkssturms noch versuchten, männliche Bürger für den „Endkampf“ zu mobilisieren, gelang es auf der anderen Seite einigen Bürgern, die Soldaten und Volkssturmangehörige zur Abgabe ihrer Waffen zu bewegen.

Diese Zwiespältigkeit wurde u.a. dadurch deutlich, dass in einigen Häusern abwechselnd die Hakenkreuzfahne als auch die weiße Fahne gehisst wurde.

Die Kämpfe waren noch nicht zu Ende und immer noch sehr verlustreich.

Wir wissen nicht genau, wie viele sowjetische Soldaten hier starben.

Und trotz der großen Zahl an Toten wollen wir heute versuchen, jedes Einzelnen zu gedenken und zu erahnen, wie sehr auch er am Leben hing, denn das war kein bisschen weniger, als wir es heute tun.

Und was den Tod dieser Soldaten hier vielleicht besonders tragisch macht: Diese sowjetischen Soldaten starben wenige Tage vor Kriegsende… Sie starben 11 Tage vor der Kapitulation Berlins und 16 Tage vor der Kapitulation Deutschlands.

In Stein gemeißelt steht:
„Ewigen Ruhm den Helden der Sowjetarmee“.

Wie wird man zum Helden?
– Wird man zum Helden dadurch, dass man den Tod im Kampf gegen einen mörderischen Feind findet?
– Ist der ein Held, der sich angesichts von Krieg, von Bedrohung, der sich angesichts des Einmarsches einer mordenden Armee nicht verkriecht, sondern der sich mutig dem Kampf stellt und sein eigenes Leben dabei riskiert?
– Hilft der Titel des Helden möglicherweise den Überlebenden einen Sinn im Tod ihrer Liebsten zu finden? Hilft er den Müttern, Großmüttern, den Ehefrauen, den Freundinnen?

Und was sagt, was macht diese Inschrift mit uns Heutigen, da die Sowjetunion und ihre Armee, die Sowjetarmee nicht mehr existieren?

Ich sah mir kürzlich – nach langer Zeit einmal wieder – den sowjetischen Film „Die Kraniche ziehen“ aus dem Jahr 1957 an.

– Im Mittelpunkt stehen Boris und Veronika, die ein Liebespaar sind. Nach dem Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion meldet sich Boris freiwillig zur Front. Er wird am Tag vor Veronikas Geburtstag eingezogen. Die Liebenden können sich nicht einmal mehr voneinander verabschieden.
Kein Handy, kein Facebook, keine Whatsapp-Nachricht:
– NICHTS von all dem, was uns heute hilft, Trennungen zu lindern, zu überbrücken und uns nicht aus den Augen zu verlieren, hatten sie.
– Ja, man konnte sich Briefe schreiben. Warum auch immer – es gab nur einen einzigen Brief von Boris an Veronika. Das war der Brief, den er am Tag seiner Abreise voller Liebes- und Sehnsuchtsworte an seine Geliebte schrieb und versteckte.
– Doch sie – Veronika fand diesen Brief erst viel viel später… und so wurde fast tragischer als der Abschied selbst – der Abschied ohne die Möglichkeit des sich voneinander Verabschiedens….

Der Film lässt die Verzweiflung der Liebenden ahnen…

Und er zeigt den tiefen Schmerz Veronikas angesichts des Todes von Boris, der bereits kurz nach Kriegsbeginn fiel.

Seinen Tod konnte und wollte Veronika nie – nie – nie niemals akzeptieren.

Für Geliebte, für Ehefrauen, für Mütter und Väter hat der Schmerz nie ein Ende.

Tröstet es sie, dass er, der Tote, ein Held war? Ich weiß es nicht…

In meiner Kindheit und Jugend habe ich immer gehofft, niemals vor eine derartige Entscheidung gestellt zu werden:

– Gehen oder Bleiben.
– Kämpfen oder verstecken?
– Kämpfen oder fliehen?
– Würde ich, würden Sie, das eigene Leben bewusst für eine große Sache, für den Sieg der Gerechtigkeit einsetzen…?

Wie unendlich schwer fiele mir der Abschied aus dem zivilen, aus dem friedlichen Leben, der Abschied von meiner Familie, von den Menschen, die ich liebe.

Lange Zeit schienen meine Ängste fern, unbegründet, ein Relikt der Vergangenheit zu sein.

Heute sind wir, bin ich, den Kriegen beängstigend nahe.

Und deshalb ist auch unser heutiges Gedenken kein sinnentleertes Ritual, sondern Ausgangspunkt für ein kraftvolles Engagement gegen den Krieg, für eine friedliche Welt.

Man schätzt, dass durch direkte Kriegseinwirkungen des II. Weltkrieges 50-56 Millionen Menschen den Tod fanden, darunter waren 13 Millionen sowjetische Soldaten. 13 Millionen!

Ja, die Sowjetunion trug die Hauptlast des Krieges und zahlte für den Sieg über den Faschismus und die Befreiung Deutschlands einen unvorstellbar hohen Preis.

Vergessen wir angesichts dieser riesigen Zahl nie, dass jeder dieser Toten ein Mensch wie Du und ich war…

Wir gedenken ihrer… und danken unseren Befreiern…, die uns Deutschen die Chance eines Neuanfanges schenkten.

Ich kehre noch mal an den Ausgangspunkt zurück: Am 21./22.04.1945 waren sowjetische Soldaten in Hohenschönhausen einmarschiert.

Noch am 22. April erließ der sowjetische Oberkommandierende Marschall Schukow den Befehl zur Bildung von Ortsverwaltungen und bereits am 23. April meldeten sich die ersten Antifaschisten bei dem für Weißensee zuständigen Kommandanten.

Die neugebildete Bezirksverwaltung tagte erstmals am 2. Mai, am gleichen Tag kapitulierte Berlin.

Im Namen aller Anwesenden sage ich unseren sowjetischen Befreiern Dank.

Ihre Leistung/ ihren Kampf empfinde ich heute als Verpflichtung für einen friedvollen und respektvollen Umgang mit Russland und allen Nachfolgestaaten der Sowjetunion.

Ich danke Ihnen, sehr geehrte Anwesende, sehr, dass Sie sich als Zeichen dieses Respekts und des Nichtvergessens heute mit mir hier eingefunden haben….

Fotos von Kevin Hönicke.

Rede zur Bestellung neuer BVG-Busse ohne Rampe am vorderen Eingang.

Diese Rede zum Antrag der Piraten „Kein Rückschritt in Sachen Barrierefreiheit – zweite Rampe bei allen Eindeckerbussen wieder einführen“ habe ich auf der letzten Plenarsitzung am Donnerstag, 16. Oktober zu Protokoll gegeben.

 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

manche Wege sind lang. Manche Wege sind Irrwege.
Und manchmal ist der Weg wegen parkender Fahrzeuge oder nicht beräumten Schnees nicht befahrbar.
Wir wollen unser Ziel des barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehrs trotz aller Schwierigkeiten erreichen.

Dabei helfen Erinnerungen.
Denn: Erinnerungen funktionieren wie Rampen, sie verbinden die Vergangenheit mit dem Heute und helfen dort, wo Denk- oder reale Barrieren verhindern, das Fahrtziel zu erreichen.

Erinnern wir uns also gemeinsam:
Im Jahr 1992 wurden die Behindertenpolitischen Leitlinien des Senats verabschiedet, in ihnen sind zwei Einstiegsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer in den rollstuhlgerechten Niederflur-Eindecker-Bussen festgeschrieben, eine an der Vordertür und eine zusätzliche Rampe an der Mitteltür.

An der Vordertür war damals noch eine Hubplattform vorgesehen, die sich als sehr störanfällig erwies, weshalb sie ab Mitte 1996 aus der Ausrüstungsliste, d.h. dem sog. Pflichtenheft, entfernt und stattdessen eine manuelle Klapprampe an der ersten und auch an der zweiten Tür aufgenommen wurde.

Diese Grundsatzentscheidung wurde in „15 Jahre Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ 2007 und in den Eckpunkten für den Nahverkehrsplan 2010-2014 fortgeschrieben.
Im Nahverkehrsplan 2010-2014 heißt es außerdem: „Das Thema Barrierefreiheit ist ein Querschnittsthema. Alle diesbezüglichen Maßnahmen und Standards des NVP 2010-2014 werden mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und den Behindertenverbänden abgestimmt.“

Zu dieser Abstimmung dient u.a. die „AG Bauen und Verkehr – barrierefrei –„ in der Senatsverwaltung für Verkehr.
Hier wurde im April 2011 durch die BVG angekündigt, bei der nächsten Ausschreibung für neue Busse die vordere Rampe nicht mehr ins Pflichtenheft aufnehmen zu wollen.
Die Begründung lautete: damit gäbe es drei Sitzplätze mehr, die besonders mobilitätseingeschränkten Fahrgästen zugute kämen, die gerne vorne säßen.
Es gab sofort Widerspruch der Betroffenen.

Zeitgleich mit der Ankündigung der Abschaffung der 2. Rampe wurde das automatische Kneeling in Frage gestellt. Die Vertreter der Menschen mit Behinderten hatten also zur gleichen Zeit zwei Abwehrkämpfe zu bestehen, um Verschlechterungen des Istzustandes zu verhindern.

Wie beim Kneeling wechselten auch bei der Frage der Abschaffung der Rampe an der vorderen Bustür die Argumentationsmuster der BVG.
Wurden zuerst Interessen der mobilitätseingeschränkte Menschen zur Begründung angeführt, waren es im Juni 2012 dann sehbehinderte und blinde Menschen, die Einstieg und Sitzplatz an der vorderen Tür bevorzugen würden.

Schade, dass diese Argumentation der BVG nicht dazu führte, die ablehnende Positionierung zu Außenansagen an Bussen zu überdenken.

Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin jedenfalls ließ sich nicht vereinnahmen und blieb bei seiner ablehnenden Haltung zur Abschaffung der vorderen Rampe.
Das Thema wurde bis Dezember 2013 insgesamt vier Mal in der „AG Bauen und Verkehr – barrierefrei – “ aufgerufen.
Jedes Mal gab es Widerspruch der Behindertenverbände und des Landesbehindertenbeauftragten.

Am 10. Dezember 2013 wurden die Anwesenden schließlich informiert, dass die neuen Busse ohne zweite Rampe inzwischen bestellt worden seien.

Wie lässt sich dieser Vorgang interpretieren?

Die BVG hat sich entgegen der Festlegungen im Nahverkehrsplan nicht mit den Verbänden und dem Landesbehindertenbeauftragten abgestimmt, sondern diese lediglich informiert.

Der Entwurf des Nahverkehrsplans 2014-2018 geht bereits auf den Wegfall der vorderen Rampe und die damit verbundenen Probleme ein. Er fordert „eine besondere Haltestellengestaltung und die Sicherstellung der Freihaltung der Haltestellenbereiche bzw. das Vorhandensein von Buskaps.“, um der durch den Wegfall der Rampe geänderten Situation gerecht zu werden.

Ich muss zugeben, ich bin sehr skeptisch, was die praktische Umsetzung dieser Festlegungen betrifft. Und mich interessiert die Positionierung der Verbände von Menschen mit Behinderung, die möchte ich gern im Ausschuss dazu anhören.

Ich sehe außerdem dringenden Handlungsbedarf bei den Mitbestimmungs- und Beteiligungsinstrumentarien für Menschen mit Behinderung sowie für die Etablierung eines geordneten Verfahrens der Entscheidungsfindung beim Auftreten von Zielkonflikten. Aus der in der Praxis seitens der BVG kaum beachteten Mitbestimmung muss eine Mitentscheidung werden.

Rede im Plenum: Vollständige Barrierefreiheit durch sprechende Busse und Straßenbahnen.

16.10.14: Rede im AGH zur Priorität der Piraten, DS 17/1882, Antrag: Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Fahrgäste erhöhen durch „sprechende Busse und Straßenbahnen“

 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

angesichts des Antrages der Piraten unternahm ich den Versuch, mich auf der Homepage der BVG zum Sachstand zu informieren.

Die BVG schreibt dort zur Barrierefreiheit der Straßenbahnen, dass das Ersetzen der alten Fahrzeuge durch die neuen zu Betriebskostensenkungen sowie zu einer wesentlichen Steigerung der Attraktivität für die Fahrgäste führe und mittelfristig eine 100 % ige Barrierefreiheit im Straßenbahnnetz Berlins herstelle.

 

Zwei Dinge finde ich an dieser Aussage bemerkenswert:

  1. Maßnahmen für Barrierefreiheit und ZUGLEICH Kostensenkungen sind möglich. Das Beispiel sollte Schule machen!
  2. Es besteht eine Unklarheit darüber, was der Begriff „barrierefrei“ eigentlich bedeutet.

 

Diese begriffliche Unklarheit verwundert mich, ist Barrierefreiheit doch im Paragraf 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen folgendermaßen definiert:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

 

Leider können Blinde, Sehschwache und Analphabeten bisher Busse und Straßenbahnen nicht ohne fremde Hilfe nutzen bzw. für sie wird jede Fahrt zu einer Fahrt ins Unbekannte, diese Beschreibung ist, so glaube ich, nicht übertrieben angesichts von 1.000 Fällen von betrieblichen Anweisungen zur Veränderung der Linienführung  pro Jahr

  • wegen Sport- und Großveranstaltungen,
  • wegen Straßenfesten und Bauarbeiten,
  • wegen Maßnahmen aufgrund extern bedingter Umleitungen

Diese Veränderungen der Linienführung dauern manchmal nur ein paar Tage, manchmal aber auch Monate und betreffen jeweils  eine Vielzahl von Haltstellen.

 

Laut BVG haben zwar alle Straßenbahnen Außenlautsprecher, die manuell durch das Fahrpersonal bedient werden können.

    • Wie erkennt ein Straßenbahnfahrer einen sehschwachen Fahrgast? Und wie einen Analphabeten?
    • Das weckt bei mir traurige Erinnerungen an die Debatte über Selbstbestimmung und das sog. Bedarfskneeling.

Die rund 1.300 Busse der BVG haben bisher KEINE Außenlautsprecher, hier wird der Handlungsbedarf besonders deutlich.

 

Spätestens seit 1992 und den Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt arbeiten wir uns an dem Thema „Außenansagen von Fahrtziel und Liniennummer“ ab.

Der Antrag der Piraten nimmt nun noch einmal die alte und sehr berechtigte eine Forderungen des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) auf.

 

Für die weitere Diskussion des Antrags in den Fachausschüssen möchte ich uns drei Aspekte mit auf den Weg geben:

  • Wir als Parlament sollten der BVG sehr genaue Vorgaben machen, was sie wann und wie mit wem erprobt und uns die Frage beantworten, ob die  weitere Erprobung von sprechenden Haltestellen noch Sinn macht.
  • Ich könnte mir zweitens vorstellen, dass wir in einer Anhörung zum Thema uns Erfahrungsberichte aus Kassel, Gera, Erfurt, München, Schwerin und Hannover anhören, die offensichtlich das Problem rund um den § 33 StVO gelöst haben und auch die Frage der Finanzierung.
  • Und damit bin ich beim 3. und letzten Hinweis für heute: Eine Beschlussfassung im Sinne einer Einführung sprechender Busse und Straßenbahnen bedarf einer Verankerung im nächsten Haushaltsplan.

 

Vielen Dank.

 

Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung

Auf der Plenarsitzung am 16.01.14 habe ich den Senat zur Leistung des Sonderfahrdienstes zu Weihnachten und Silvester befragt. Eine Gesamtbewertung der erbrachten Leistungen 2013 und Erfahrungen aus dem Jahr 2014 werden wir im Jahresverlauf ausführlicher im Ausschuss Gesundheit und Soziales behandeln. Wenn Sie Hinweise/ Kritiken/ Vorschläge dazu haben, dann mailen Sie mir bitte an: birgit.monteiro@spd.parlament-berlin.de.

Hier aber erst einmal die Fragen und Antworten vom 16.01.14.

Birgit Monteiro (SPD):

Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die Leistung des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung zu den besonders nachgefragten Zeiten an den Weihnachtsfeiertagen und an Silvester?

2. Welche Verbesserungen des Sonderfahrdienstangebotes gab es 2013, und wird der Senat diese Leistungen auch künftig bedarfsgerecht erhalten?

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Rede auf der Plenarsitzung am 30.05.13, zum Antrag der Grünen „Arbeit der Jobcenter effektiver gestalten“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, kurz KGSt, wurde von der Senatsverwaltung – damals noch für Integration, Arbeit und Soziales – am 02.11.2010 mit einer umfassenden Evaluation der „Organisation und Steuerung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ in Berlin beauftragt. Unzählige Menschen und Institutionen waren in einem knapp zweijährigen Prozess am Entstehen der Studie beteiligt.

Uns allen liegt die Studie mit 488 Seiten vor. Und uns liegt heute dazu ein – Achtung! Aufmerksamkeit! Große Zahl, bitte ob der Komplexität nicht den Überblick verlieren: Uns liegt heute dazu ein Vierzeilen-Antrag der Grünen vor. Äußerst detail- und kenntnisreich fordern die Grünen in ihrem Vierzeilen-Antrag den Senat auf, die Empfehlungen der KGSt-Studie umgehend umzusetzen. Weiterlesen

Rede zur positiven Entwicklung auf dem Berliner Arbeitsmarkt auf der Plenarsitzung am 07.03.13

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

in seinen Ratschlägen für einen schlechten Redner empfiehlt Tucholsky, viel Statistik zu verwenden. Dies belebe eine Rede ungemein, da jeder mühelos imstande sei, sich 10 verschiedene Zahlen zu merken.

Zahl 1: 217.507 Menschen waren in Berlin im Februar dieses Jahres arbeitslos.

Zahl 2: das sind 10.630 weniger als vor einem Jahr.

Zahl 3: die Arbeitslosenquote beträgt derzeit 12,3 %.

Zahl 4: das sind 0,9 Prozent weniger als vor einem Jahr.

Fünftens bis Zehntens: es geht aufwärts! Langsam, zugegeben: aber – aufwärts!

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse steigt.

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen sinkt.

Die Zahl arbeitsloser Jugendlicher unter 25 Jahren sinkt. Nur minimal, aber: sie sinkt! Weiterlesen

Wie sichert der Senat Selbstbestimmung und Selbstorganisation behinderter Arbeitgeber dauerhaft?

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales plant, das Rundschreiben I Nr. 06/2010 über Hilfe zur Pflege im Arbeitgebermodell nach SGB XII zu aktualisieren. Eine hierfür gebildete Unterarbeitsgruppe aus Mitarbeitern der Senatsverwaltung und der Bezirksämter hat ein Arbeitspapier erstellt, welches der AG Assistenz des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung präsentiert wurde. Es lässt befürchten, dass behinderte Arbeitgeber in viel höherem Maße als bisher reglementiert und überprüft werden sollen. Unter anderem sah es bisher so aus, als würden nun Vorgaben, die sich an Assistenzdienste richten, auf das Arbeitgebermodell übertragen.

Dazu stellte ich auf der Plenarsitzung am 31.01.13 eine Mündliche Anfrage, die ich hiermit als Auszug aus dem Wortprotokoll der Plenarsitzung dokumentiere: Weiterlesen

Rede auf der Plenarsitzung am 31.01.2013 zur DS 17/0780 „Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn – jetzt!“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Breitenbach!

Die Opposition hat hier einen geschickten Antrag vorgelegt. Respekt den Antragstellern! Der Antrag ist kurz und allgemein gehalten, einiges bleibt offen, bewusst offen, nehme ich an. Zum Beispiel die genaue Höhe des flächendeckenden Mindestlohnes. Vermutlich gibt es darüber auch Differenzen bei den Antragstellern.

Ich möchte schon von Ihnen wissen, ob Sie bereit sind – das ist eine weitere Frage – für eine schnelle Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns auf eine Festschreibung einer Mindestlohnuntergrenze von 8,50 Euro zu verzichten. In Thüringen las ich etwas von 8,33 Euro, also so klar und geeint sind die 8,50 Euro noch lange nicht.

Ich empfinde den Antrag in seiner Offenheit als sehr nah an der Thüringer Bundesratsinitiative. Und damit zugleich sehr nah an der Beschlussfassung des CDU-Landesvorstandes vom 3.9.12.

Es braucht keine prophetische Gabe um festzustellen:

Die Zeit ist reif für einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn! Weiterlesen

Rede am 08. März 2012 zum Entschließungsantrag der Grünen

„Langzeiterwerbslose Menschen müssen Chancen auf Arbeit behalten“

 

Liebe Menschen aller drei Geschlechter,

Menschen suchen nach dem richtigen Weg.

Abgeordnete sind Menschen.

In den Regierungsfraktionen.

In der Opposition.

Meine Fraktionskollegin Ülker Radziwill hat in der ersten Lesung des vorliegenden Entschließungsantrages diesen absolut richtig, als netten, aber erfolglosen Versuch klassifiziert, zwischen die Koalitionspartner einen Keil zu treiben.

Natürlich kann man als Opposition aus jeder Kritik an der Bundesregierung einen Antrag für das Berliner Parlament machen.

Natürlich können die Regierungsfraktionen jeden Antrag der Opposition wegstimmen.

Was mich interessiert ist folgende Frage: Wie schaffen wir es gemeinsam, aus Schein wieder Debatten und aus Ritualen zielführende Arbeit zu machen? Weiterlesen

Rede im Abgeordnetenhaus zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der Linken und der Piraten

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, im Bundesrat dem Entschließungsantrag „Faire und sichere Arbeitsbedingungen durch Implementierung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes“ (Drucksache 816/11) zuzustimmen.

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

„Lesen hilft!“, sagt der Volksmund. Versuchen wir es einmal gemeinsam. Ich zitiere:

„Wird im Senat für die Abstimmung im Bundesrat zwischen den Koalitionspartnern keine Übereinstimmung erzielt, so enthält sich Berlin der Stimme.“

Das war ein Zitat aus der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und PDS/Linkspartei für die Jahre 2006 bis 2010.

Auch in der letzten Wahlperiode hat sich das Land Berlin einige Male im Bundesrat enthalten. Bei einer ersten Schnellsuche in den entsprechenden Protokollen fand ich mindestens drei solcher Fälle.

Es überrascht nicht wirklich, dass es einen ähnlichen Passus in der aktuellen Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD gibt.

Ich zitiere:

 

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