Zweites Kamingespräch mit Margit Gottstein

Mein besonderer Gast ist Margit Gottstein, eine der uneitelsten und sympathischsten Politikerinnen, die ich kenne. Menschenrechtlerin, Antidiskrimierungsexpertin, Staatssekretärin und jetzt auch Verbraucherschützerin. Wir unterhalten uns über politische Prägungen, praktische Politik und Perspektiven jenseits von Großen Koalitionen.

 

Teil 1 über Herkunft und Prägungen:

Teil 2 über aktuelle Herausforderungen im Amt:

Teil 3 über Jamaika, R2G und weitere politische Farbenspiele:

Teil 4 nach einer ungeplanten Offline-Phase:

Im Gedenken an die zahlreichen Toten

Zum 8. Mai – Tag der Befreiung – sind schon viele Reden gehalten worden. Meinen Zugang zu den Ereignissen in Hohenschönhausen vor 71 Jahren finden alle, die sich etwas Zeit nehmen mögen, hier:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,
wir sind heute an diesem Ehrenmal zusammengekommen, um der sowjetischen Soldaten zu gedenken, die bei der Befreiung Hohenschönhausens am 21./22. April 1945 ums Leben gekommen sind.

Nehmen wir uns gemeinsam die Zeit und erinnern uns an jenen April/ Mai vor 71 Jahren:
– Wartenberg, Falkenberg und Marzahn waren bereits durch die Rote Armee befreit worden.

Und die Stimmung in den letzten Tagen und Stunden vor dem Einmarsch der Sowjets hier in Hohenschönhausen war zwiespältig.

Während auf der einen Seite Angehörige des Volkssturms noch versuchten, männliche Bürger für den „Endkampf“ zu mobilisieren, gelang es auf der anderen Seite einigen Bürgern, die Soldaten und Volkssturmangehörige zur Abgabe ihrer Waffen zu bewegen.

Diese Zwiespältigkeit wurde u.a. dadurch deutlich, dass in einigen Häusern abwechselnd die Hakenkreuzfahne als auch die weiße Fahne gehisst wurde.

Die Kämpfe waren noch nicht zu Ende und immer noch sehr verlustreich.

Wir wissen nicht genau, wie viele sowjetische Soldaten hier starben.

Und trotz der großen Zahl an Toten wollen wir heute versuchen, jedes Einzelnen zu gedenken und zu erahnen, wie sehr auch er am Leben hing, denn das war kein bisschen weniger, als wir es heute tun.

Und was den Tod dieser Soldaten hier vielleicht besonders tragisch macht: Diese sowjetischen Soldaten starben wenige Tage vor Kriegsende… Sie starben 11 Tage vor der Kapitulation Berlins und 16 Tage vor der Kapitulation Deutschlands.

In Stein gemeißelt steht:
„Ewigen Ruhm den Helden der Sowjetarmee“.

Wie wird man zum Helden?
– Wird man zum Helden dadurch, dass man den Tod im Kampf gegen einen mörderischen Feind findet?
– Ist der ein Held, der sich angesichts von Krieg, von Bedrohung, der sich angesichts des Einmarsches einer mordenden Armee nicht verkriecht, sondern der sich mutig dem Kampf stellt und sein eigenes Leben dabei riskiert?
– Hilft der Titel des Helden möglicherweise den Überlebenden einen Sinn im Tod ihrer Liebsten zu finden? Hilft er den Müttern, Großmüttern, den Ehefrauen, den Freundinnen?

Und was sagt, was macht diese Inschrift mit uns Heutigen, da die Sowjetunion und ihre Armee, die Sowjetarmee nicht mehr existieren?

Ich sah mir kürzlich – nach langer Zeit einmal wieder – den sowjetischen Film „Die Kraniche ziehen“ aus dem Jahr 1957 an.

– Im Mittelpunkt stehen Boris und Veronika, die ein Liebespaar sind. Nach dem Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion meldet sich Boris freiwillig zur Front. Er wird am Tag vor Veronikas Geburtstag eingezogen. Die Liebenden können sich nicht einmal mehr voneinander verabschieden.
Kein Handy, kein Facebook, keine Whatsapp-Nachricht:
– NICHTS von all dem, was uns heute hilft, Trennungen zu lindern, zu überbrücken und uns nicht aus den Augen zu verlieren, hatten sie.
– Ja, man konnte sich Briefe schreiben. Warum auch immer – es gab nur einen einzigen Brief von Boris an Veronika. Das war der Brief, den er am Tag seiner Abreise voller Liebes- und Sehnsuchtsworte an seine Geliebte schrieb und versteckte.
– Doch sie – Veronika fand diesen Brief erst viel viel später… und so wurde fast tragischer als der Abschied selbst – der Abschied ohne die Möglichkeit des sich voneinander Verabschiedens….

Der Film lässt die Verzweiflung der Liebenden ahnen…

Und er zeigt den tiefen Schmerz Veronikas angesichts des Todes von Boris, der bereits kurz nach Kriegsbeginn fiel.

Seinen Tod konnte und wollte Veronika nie – nie – nie niemals akzeptieren.

Für Geliebte, für Ehefrauen, für Mütter und Väter hat der Schmerz nie ein Ende.

Tröstet es sie, dass er, der Tote, ein Held war? Ich weiß es nicht…

In meiner Kindheit und Jugend habe ich immer gehofft, niemals vor eine derartige Entscheidung gestellt zu werden:

– Gehen oder Bleiben.
– Kämpfen oder verstecken?
– Kämpfen oder fliehen?
– Würde ich, würden Sie, das eigene Leben bewusst für eine große Sache, für den Sieg der Gerechtigkeit einsetzen…?

Wie unendlich schwer fiele mir der Abschied aus dem zivilen, aus dem friedlichen Leben, der Abschied von meiner Familie, von den Menschen, die ich liebe.

Lange Zeit schienen meine Ängste fern, unbegründet, ein Relikt der Vergangenheit zu sein.

Heute sind wir, bin ich, den Kriegen beängstigend nahe.

Und deshalb ist auch unser heutiges Gedenken kein sinnentleertes Ritual, sondern Ausgangspunkt für ein kraftvolles Engagement gegen den Krieg, für eine friedliche Welt.

Man schätzt, dass durch direkte Kriegseinwirkungen des II. Weltkrieges 50-56 Millionen Menschen den Tod fanden, darunter waren 13 Millionen sowjetische Soldaten. 13 Millionen!

Ja, die Sowjetunion trug die Hauptlast des Krieges und zahlte für den Sieg über den Faschismus und die Befreiung Deutschlands einen unvorstellbar hohen Preis.

Vergessen wir angesichts dieser riesigen Zahl nie, dass jeder dieser Toten ein Mensch wie Du und ich war…

Wir gedenken ihrer… und danken unseren Befreiern…, die uns Deutschen die Chance eines Neuanfanges schenkten.

Ich kehre noch mal an den Ausgangspunkt zurück: Am 21./22.04.1945 waren sowjetische Soldaten in Hohenschönhausen einmarschiert.

Noch am 22. April erließ der sowjetische Oberkommandierende Marschall Schukow den Befehl zur Bildung von Ortsverwaltungen und bereits am 23. April meldeten sich die ersten Antifaschisten bei dem für Weißensee zuständigen Kommandanten.

Die neugebildete Bezirksverwaltung tagte erstmals am 2. Mai, am gleichen Tag kapitulierte Berlin.

Im Namen aller Anwesenden sage ich unseren sowjetischen Befreiern Dank.

Ihre Leistung/ ihren Kampf empfinde ich heute als Verpflichtung für einen friedvollen und respektvollen Umgang mit Russland und allen Nachfolgestaaten der Sowjetunion.

Ich danke Ihnen, sehr geehrte Anwesende, sehr, dass Sie sich als Zeichen dieses Respekts und des Nichtvergessens heute mit mir hier eingefunden haben….

Fotos von Kevin Hönicke.

Rede zur Bestellung neuer BVG-Busse ohne Rampe am vorderen Eingang.

Diese Rede zum Antrag der Piraten „Kein Rückschritt in Sachen Barrierefreiheit – zweite Rampe bei allen Eindeckerbussen wieder einführen“ habe ich auf der letzten Plenarsitzung am Donnerstag, 16. Oktober zu Protokoll gegeben.

 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

manche Wege sind lang. Manche Wege sind Irrwege.
Und manchmal ist der Weg wegen parkender Fahrzeuge oder nicht beräumten Schnees nicht befahrbar.
Wir wollen unser Ziel des barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehrs trotz aller Schwierigkeiten erreichen.

Dabei helfen Erinnerungen.
Denn: Erinnerungen funktionieren wie Rampen, sie verbinden die Vergangenheit mit dem Heute und helfen dort, wo Denk- oder reale Barrieren verhindern, das Fahrtziel zu erreichen.

Erinnern wir uns also gemeinsam:
Im Jahr 1992 wurden die Behindertenpolitischen Leitlinien des Senats verabschiedet, in ihnen sind zwei Einstiegsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer in den rollstuhlgerechten Niederflur-Eindecker-Bussen festgeschrieben, eine an der Vordertür und eine zusätzliche Rampe an der Mitteltür.

An der Vordertür war damals noch eine Hubplattform vorgesehen, die sich als sehr störanfällig erwies, weshalb sie ab Mitte 1996 aus der Ausrüstungsliste, d.h. dem sog. Pflichtenheft, entfernt und stattdessen eine manuelle Klapprampe an der ersten und auch an der zweiten Tür aufgenommen wurde.

Diese Grundsatzentscheidung wurde in „15 Jahre Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ 2007 und in den Eckpunkten für den Nahverkehrsplan 2010-2014 fortgeschrieben.
Im Nahverkehrsplan 2010-2014 heißt es außerdem: „Das Thema Barrierefreiheit ist ein Querschnittsthema. Alle diesbezüglichen Maßnahmen und Standards des NVP 2010-2014 werden mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und den Behindertenverbänden abgestimmt.“

Zu dieser Abstimmung dient u.a. die „AG Bauen und Verkehr – barrierefrei –„ in der Senatsverwaltung für Verkehr.
Hier wurde im April 2011 durch die BVG angekündigt, bei der nächsten Ausschreibung für neue Busse die vordere Rampe nicht mehr ins Pflichtenheft aufnehmen zu wollen.
Die Begründung lautete: damit gäbe es drei Sitzplätze mehr, die besonders mobilitätseingeschränkten Fahrgästen zugute kämen, die gerne vorne säßen.
Es gab sofort Widerspruch der Betroffenen.

Zeitgleich mit der Ankündigung der Abschaffung der 2. Rampe wurde das automatische Kneeling in Frage gestellt. Die Vertreter der Menschen mit Behinderten hatten also zur gleichen Zeit zwei Abwehrkämpfe zu bestehen, um Verschlechterungen des Istzustandes zu verhindern.

Wie beim Kneeling wechselten auch bei der Frage der Abschaffung der Rampe an der vorderen Bustür die Argumentationsmuster der BVG.
Wurden zuerst Interessen der mobilitätseingeschränkte Menschen zur Begründung angeführt, waren es im Juni 2012 dann sehbehinderte und blinde Menschen, die Einstieg und Sitzplatz an der vorderen Tür bevorzugen würden.

Schade, dass diese Argumentation der BVG nicht dazu führte, die ablehnende Positionierung zu Außenansagen an Bussen zu überdenken.

Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin jedenfalls ließ sich nicht vereinnahmen und blieb bei seiner ablehnenden Haltung zur Abschaffung der vorderen Rampe.
Das Thema wurde bis Dezember 2013 insgesamt vier Mal in der „AG Bauen und Verkehr – barrierefrei – “ aufgerufen.
Jedes Mal gab es Widerspruch der Behindertenverbände und des Landesbehindertenbeauftragten.

Am 10. Dezember 2013 wurden die Anwesenden schließlich informiert, dass die neuen Busse ohne zweite Rampe inzwischen bestellt worden seien.

Wie lässt sich dieser Vorgang interpretieren?

Die BVG hat sich entgegen der Festlegungen im Nahverkehrsplan nicht mit den Verbänden und dem Landesbehindertenbeauftragten abgestimmt, sondern diese lediglich informiert.

Der Entwurf des Nahverkehrsplans 2014-2018 geht bereits auf den Wegfall der vorderen Rampe und die damit verbundenen Probleme ein. Er fordert „eine besondere Haltestellengestaltung und die Sicherstellung der Freihaltung der Haltestellenbereiche bzw. das Vorhandensein von Buskaps.“, um der durch den Wegfall der Rampe geänderten Situation gerecht zu werden.

Ich muss zugeben, ich bin sehr skeptisch, was die praktische Umsetzung dieser Festlegungen betrifft. Und mich interessiert die Positionierung der Verbände von Menschen mit Behinderung, die möchte ich gern im Ausschuss dazu anhören.

Ich sehe außerdem dringenden Handlungsbedarf bei den Mitbestimmungs- und Beteiligungsinstrumentarien für Menschen mit Behinderung sowie für die Etablierung eines geordneten Verfahrens der Entscheidungsfindung beim Auftreten von Zielkonflikten. Aus der in der Praxis seitens der BVG kaum beachteten Mitbestimmung muss eine Mitentscheidung werden.

Rede im Plenum: Vollständige Barrierefreiheit durch sprechende Busse und Straßenbahnen.

16.10.14: Rede im AGH zur Priorität der Piraten, DS 17/1882, Antrag: Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Fahrgäste erhöhen durch „sprechende Busse und Straßenbahnen“

 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

angesichts des Antrages der Piraten unternahm ich den Versuch, mich auf der Homepage der BVG zum Sachstand zu informieren.

Die BVG schreibt dort zur Barrierefreiheit der Straßenbahnen, dass das Ersetzen der alten Fahrzeuge durch die neuen zu Betriebskostensenkungen sowie zu einer wesentlichen Steigerung der Attraktivität für die Fahrgäste führe und mittelfristig eine 100 % ige Barrierefreiheit im Straßenbahnnetz Berlins herstelle.

 

Zwei Dinge finde ich an dieser Aussage bemerkenswert:

  1. Maßnahmen für Barrierefreiheit und ZUGLEICH Kostensenkungen sind möglich. Das Beispiel sollte Schule machen!
  2. Es besteht eine Unklarheit darüber, was der Begriff „barrierefrei“ eigentlich bedeutet.

 

Diese begriffliche Unklarheit verwundert mich, ist Barrierefreiheit doch im Paragraf 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen folgendermaßen definiert:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

 

Leider können Blinde, Sehschwache und Analphabeten bisher Busse und Straßenbahnen nicht ohne fremde Hilfe nutzen bzw. für sie wird jede Fahrt zu einer Fahrt ins Unbekannte, diese Beschreibung ist, so glaube ich, nicht übertrieben angesichts von 1.000 Fällen von betrieblichen Anweisungen zur Veränderung der Linienführung  pro Jahr

  • wegen Sport- und Großveranstaltungen,
  • wegen Straßenfesten und Bauarbeiten,
  • wegen Maßnahmen aufgrund extern bedingter Umleitungen

Diese Veränderungen der Linienführung dauern manchmal nur ein paar Tage, manchmal aber auch Monate und betreffen jeweils  eine Vielzahl von Haltstellen.

 

Laut BVG haben zwar alle Straßenbahnen Außenlautsprecher, die manuell durch das Fahrpersonal bedient werden können.

    • Wie erkennt ein Straßenbahnfahrer einen sehschwachen Fahrgast? Und wie einen Analphabeten?
    • Das weckt bei mir traurige Erinnerungen an die Debatte über Selbstbestimmung und das sog. Bedarfskneeling.

Die rund 1.300 Busse der BVG haben bisher KEINE Außenlautsprecher, hier wird der Handlungsbedarf besonders deutlich.

 

Spätestens seit 1992 und den Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt arbeiten wir uns an dem Thema „Außenansagen von Fahrtziel und Liniennummer“ ab.

Der Antrag der Piraten nimmt nun noch einmal die alte und sehr berechtigte eine Forderungen des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) auf.

 

Für die weitere Diskussion des Antrags in den Fachausschüssen möchte ich uns drei Aspekte mit auf den Weg geben:

  • Wir als Parlament sollten der BVG sehr genaue Vorgaben machen, was sie wann und wie mit wem erprobt und uns die Frage beantworten, ob die  weitere Erprobung von sprechenden Haltestellen noch Sinn macht.
  • Ich könnte mir zweitens vorstellen, dass wir in einer Anhörung zum Thema uns Erfahrungsberichte aus Kassel, Gera, Erfurt, München, Schwerin und Hannover anhören, die offensichtlich das Problem rund um den § 33 StVO gelöst haben und auch die Frage der Finanzierung.
  • Und damit bin ich beim 3. und letzten Hinweis für heute: Eine Beschlussfassung im Sinne einer Einführung sprechender Busse und Straßenbahnen bedarf einer Verankerung im nächsten Haushaltsplan.

 

Vielen Dank.

 

Pressemitteilung: VBB-Begleitservice soll schnellstmöglich zu alten Begleitzeiten zurückkehren

Nach der drastischen Absenkung der Zahl der Mitarbeiter beim VBB-Begleitservice auf 66 im Sommer gelang es inzwischen, wieder 77 Stellen zu besetzen. Ziel ist es laut Aussage der Arbeitssenatorin Frau Kolat, im nächsten Jahr die Zahl von 100 besetzten Stellen zu erreichen. Mindestens 80 Begleithelfer sind notwendig, um zu der angestrebten Begleitzeit von 7 bis 20 Uhr zurückkehren zu können.

 

Birgit Monteiro, Sprecherin für Menschen mit Behinderungen der SPD-Fraktion dazu:

„Ich bin froh, dass die Zahl der Stellen für den VBB-Begleitservice wieder deutlich erhöht werden konnte. Wir brauchen dringend einen Begleitservice, der eine Begleitung von Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, bis 20 Uhr garantiert. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen ab 16 Uhr ihre Wohnung nicht mehr verlassen können.“

 

Die Aussage von Kolat stammt aus der Parlamentssitzung am 18. Oktober 2014, auf der die Abgeordnete Birgit Monteiro sie zu der Kürzung der Begleitzeiten befragt hatte. Die Senatorin machte in ihrer Antwort deutlich, dass der VBB-Begleitservice als eine Maßnahme der Beschäftigungsförderung über die Bundesarbeitsagentur finanziert wird und daher nicht direkt ihrem Einfluss untersteht. In der Sommerpause sind dann einige dieser sogenannten FAV-Stellen ausgelaufen und die Mittel einiger JobCenter hierfür waren bereits verbraucht.

 

Birgit Monteiro:

„Eine Finanzierung des Begleitservice aus Mitteln der Arbeitsförderung kann nur eine Krücke sein. Sie ist derzeitig leider noch notwendig, muss aber langfristig durch eine zuverlässige und regelfinanzierte Unterstützungsstruktur ersetzt werden. Wir brauchen dafür eine schnelle und klare Regelung im Bundesteilhabegesetz.“

 

Zu Beginn des Sommers wurde das Ende der täglichen Begleitzeiten des VBB-Begleitservices von 20 Uhr auf 16 Uhr reduziert. Die Folge ist, dass seitdem die Menschen, die zwingend auf den Begleitservice angewiesen sind, den ÖPNV nach 16 Uhr nicht mehr nutzen können. Dies bedeutet eine schwerwiegende Einschränkung dieser Personengruppe in Bezug auf ein selbstbestimmtes soziales und kulturelles Leben.

 

Den vollständigen Auszug aus dem Wortprotokoll des Plenums finden Sie unter:

http://birgit-monteiro.de/vbb-begleitservice-soll-wieder-zu-den-alten-begleitzeiten-zuruckkehren/

VBB-Begleitservice soll wieder zu den alten Begleitzeiten zurückkehren.

Die Einschränkung der Begleitzeiten des VBB-Begleitservices waren auf der Plenarsitzung am vergangenen Donnerstag ein Thema. Hierzu hatte ich die Arbeitssenatorin, Frau Dilek Kolat, im Plenum befragt.

In ihrer Antwort macht Frau Kolat deutlich, dass in Zusammenarbeit mit den JobCentern mittelfristig wieder eine Rückkehr zu den alten Begleitzeiten bis 20 Uhr vorgesehen ist.

Momentan arbeiten 66 Menschen im Begleitservice. Die JobCenter haben bislang 77 der so genannten FAV-Stellen bewilligt, die nun entsprechend mit Personal aufgestockt werden. Ab 80 Stellen können wieder die alten Begleitzeiten aufgenommen werden. Ziel sei es laut Senatorin Kolat, im nächsten Jahr 100 Stellen zu erreichen.

Hier der Auszug aus dem Wortprotokoll:

 

Birgit Monteiro (SPD):

Ich frage den Senat nach dem aktuellen Stand beim VBB-Begleitservice, der im Sommer seine Begleitzeiten von 20 Uhr auf 16 Uhr reduziert hatte und damit mündige Bürger mit Behinderung, die diesen Service brauchen, dazu gezwungen hat, die Wohnung nach 16 Uhr nicht mehr zu verlassen. – Wie ist der aktuelle Stand, Frau Senatorin?

 

Präsident Ralf Wieland:

Frau Kolat! Sie haben das Wort. – Bitte schön!

 

Senatorin Dilek Kolat (Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen):

Frau Abgeordnete Monteiro! Sehr geehrte Damen und Herren! Der VBB-Begleitservice war häufig auch in diesem Hohen Haus Thema. Sie wissen, dass mir diese Dienstleistung sehr wichtig ist, auch politisch sehr wichtig ist, weil es sehr viele Menschen in unserer Stadt gibt, die mobilitätseingeschränkt sind – aus gesundheitlichen Gründen, aus Altersgründen – und die den öffentlichen Personennahverkehr nutzen wollen. Dass es so einen Begleitservice für diese Menschen gibt, finde ich erst einmal ganz wichtig.

 

Sie wissen aber auch, dass es für diese Dienstleistung in dieser Form keine Regelfinanzierung im Haushalt gibt, sondern dass wir diese wichtige Dienstleistung über Maßnahmen der Beschäftigungsförderung erbringen lassen. Das hat einige Besonderheiten – Frau Monteiro, Sie kennen das als Arbeitsmarktpolitikerin. Das sind Instrumente der Bundesregierung. Diese sind immer befristet und unterstehen auch bestimmten Veränderungen. Das nur zur Eingangsbemerkung, dass es keine Regelfinanzierung ist und dass es leider auch Veränderungen gibt, die wir nicht direkt beeinflussen können, wenn zum Beispiel Instrumente auf der Bundesebene verändert werden oder aber, wie in diesem aktuellen Fall, der Eingliederungstitel von Jobcentern ausgeschöpft ist oder aber auch das Parlament die Mittel, die für Beschäftigungsförderung zur Verfügung stehen, reduziert. Es gibt einige Eckpunkte, die nicht durch mich oder mein Haus determiniert sind, sondern durch andere Gegebenheiten.

 

Jetzt zu dem von Ihnen angesprochenen Fall. Es ist zu einer Angebotseinschränkung über die Sommerpause gekommen, weil einige FAV-Fälle ausgelaufen sind – das sind befristete Beschäftigungsverhältnisse. Bei der Anschlussbewilligung gab es bei zwei Jobcentern Probleme – ich kann die Center auch benennen: Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf. Es gab Probleme deshalb, weil sie schon im ersten Halbjahr ihren Eingliederungstitel im Bereich der Beschäftigungsmaßnahmen ausgeschöpft haben, sodass sie keine neue Stellen, die im Rahmen von VBB-Begleitservice ausgelaufen waren, bewilligen konnten. Das war die Ursache für die Problematik, dass es dann auch zu Leistungseinschränkungen gekommen ist.

 

Wir sind selbstverständlich sofort aktiv geworden. Was ist seitdem passiert? – Es gibt inzwischen 21 mehr FAV-Fälle im Begleitservice. Das ist vom Umfang her erweitert worden. Zurzeit gibt es 66 aktive Menschen, die im Service arbeiten, auch durch einen Kraftakt aller Jobcenter. Das möchte ich an dieser Stelle auch positiv hervorheben. Die anderen Jobcenter sind eingesprungen, um FAV-Plätze zu bewilligen. Wir sind jetzt bei einem Bewilligungsstand von 77. Die Stellen werden besetzt, indem Menschen, die in Frage kommen, von den Jobcentern vermittelt werden. Sie kennen die Prozedur: Nicht alle Menschen, die vermittelt werden, kommen auch an und nehmen diesen Job an. Um ein Beispiel zu nennen: Von 60 sind nur 33 bereit gewesen, solche Stellen auch anzunehmen. Das heißt, nach der Bewilligung dauert es etwas, bis man diese Stellen auch mit den richtigen Menschen besetzen kann. Ziel ist es, erst mal auf 80 zu kommen und ich bin optimistisch, dass wir nächstes Jahr wieder auf 100 kommen, um die gesamte Leistungsstärke zu haben. Wenn Sie fragen, was mein Ziel ist: Ich bin sehr optimistisch, dass wir den Leistungsumfang wieder in den alten Stand zurückversetzen können.

 

Präsident Ralf Wieland:

Vielen Dank! – Die erste Zusatzfrage haben Sie, Frau Kollegin Monteiro. – Bitte schön!

 

Birgit Monteiro (SPD):

Herzlichen Dank, für Ihren Einsatz, Frau Senatorin! – Ich habe eine Nachfrage: Ab wann genau ist die Begleitung nach 16 Uhr wieder möglich? – Auf der Homepage des VBB-Begleitservice steht immer noch, dass nur bis 16 Uhr die Begleitung anzumelden ist.

 

Präsident Ralf Wieland:

Frau Senatorin!

 

Senatorin Dilek Kolat (Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen):

Das ist vom VBB-Begleitservice selbst entschieden worden, diese Leistung in dieser Form einzuschränken – von 20 Uhr auf 16 Uhr. Uns wurde mitgeteilt, dass man ab 80 FAV-Stellen den alten Umfang wiederherstellen könnte. Das sind wir sehr nah dran. Ich hoffe, dass wir das auch bald sicherstellen können.

Wie werden Antragsteller von Arbeitslosengeld 2 über ernährungsbedingte Mehrbedarfe informiert?

Betroffene hatten mich auf die mangelnde Beratung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern im Bereich der ernährungsbedingten Mehrbedarfe hingewiesen. Dies nahm ich zum Anlass, folgende Schriftliche Anfrage an die Senatsverwaltung zu stellen:

1. Haben Antragsteller von Arbeitslosengeld 2 (Alg 2)
die Möglichkeit, sich von Mitarbeitern der JobCenter oder
der Bundesagentur für Arbeit speziell zur Beantragung
von ernährungsbedingten Mehrbedarfen nach § 21 Absatz
5 SGB II beraten zu lassen? Wenn ja, werden die Antragsteller
regelmäßig auf diese Möglichkeit im Laufe des
Antragsstellungsverfahrens zu Alg 2 hingewiesen? Wenn
es keine Beratungsmöglichkeiten gibt, wie lässt sich dies
mit §§ 13 und 14 SGB I vereinbaren?

Zu 1.: Die gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) nimmt
die Aufgaben der Träger nach dem Sozialgesetzbuch –
Zweites Buch – (SGB II) wahr.
Mit dem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
können Leistungen nach dem SGB II
beantragt werden. Hierzu gehören auch die Leistungen für
ernährungsbedingte Mehrbedarfe. Im Hauptantrag ist eine
entsprechend einfach gehaltene Frage nach Mehrbedarf
unter Punkt 3 formuliert: „Ich benötige aus medizinischen
Gründen eine kostenaufwändige Ernährung“. Wird diese
Frage nach einem Mehrbedarf für kostenaufwändige
Ernährung durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller
mit „ja“ beantwortet, ist die Ausgabe der Anlage MEB
(Anlage zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige
Ernährung, Anlage 1) obligatorisch. Eine
entsprechende Beratung, insbesondere zum Verfahren und
den notwendigen Unterlagen ist mithin angezeigt und auf
Wunsch der Kundin oder des Kunden durchzuführen.
Weiterhin werden bei der Antragsausgabe auch die
Ausfüllhinweise zum Hauptantrag Arbeitslosengeld II ausgehändigt, in
welchem nähere Informationen zum ernährungsbedingten
Mehrbedarf zu finden sind.
Im Merkblatt SGB II unter Pkt. 4.4. werden die Antragstellerinnen
und Antragsteller ebenfalls auf die Möglichkeit der
Gewährung von ernährungsbedingten Mehrbedarfen hingewiesen.
Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger
können zudem im laufenden Leistungsbezug formlos
einen Antrag auf Mehrbedarf stellen und erhalten die
entsprechende Anlage und auf Wunsch eine Beratung.
Auszüge aus den Ausfüllhinweisen (Anlage 2) sowie dem
Merkblatt SGB II (Anlage 3) sind beigefügt.

2. Werden die Antragssteller in diesem Beratungsgespräch
umfassend über die möglichen Erkrankungen
aufgeklärt, die einen ernährungsbedingten Mehrbedarf
rechtfertigen? Wenn ja, in welcher Form?

Zu 2.: Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Jobcenter in den Vermittlungs- und Leistungsbereichen
sowie den Eingangszonen handelt es sich nicht um medizinisches
Fachpersonal. Eine Beratung zu den einzelnen
Krankheiten und den notwendigen Ausprägungen zum
Erhalt eines Mehrbedarfes ist daher an dieser Stelle nicht
möglich. Die Geltendmachung eines ernährungsbedingten
Mehrbedarfes erfolgt grundsätzlich im Rahmen einer
Einzelfallprüfung. Die Beurteilung der Krankheit und der
Notwendigkeit bzw. Höhe eines ernährungsbedingten
Mehrbedarfes kann und wird ausschließlich von medizinischem
Fachpersonal (hier: dem Ärztlichen Dienst der BA,
dem zuständigen Gesundheitsamt) vorgenommen. In der
zu fertigenden Stellungnahme des Ärztlichen Dienstes
bzw. des Gesundheitsamtes soll dabei eine Einschätzung
zur Höhe des Mehrbedarfes im Sinne von Analogien zu
anderen Erkrankungen und Krankenkostzulagen abgegeben
werden.
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen
Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
hat die BA mit Genehmigung des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales über die Fachlichen Hinweise zu § 21
SGB II; siehe dort Pkt. 5, Anlage 4.) bereits einige Krankheiten
generell und weitere bei schweren Verläufen oder
besonderen Umständen als mehrbedarfsauslösend anerkannt,
welche keiner weiteren Prüfung durch das medizinische
Fachpersonal bedürfen und in der Anlage MEB
aufgeführt sind. Hier genügt die Bescheinigung der behandelnden
Ärztin bzw. des behandelnden Arztes mit den
auf der Anlage MEB abgefragten Tatsachen.
Nicht aufgezählte Krankheiten obliegen der Einzelfallprüfung
im Hinblick auf die Auslösung eines ernährungsbedingten
Mehrbedarfes. Somit können die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Jobcenter lediglich auf die
Möglichkeit eines entsprechenden Mehrbedarfes hinweisen
und die Beratungsleistung kann sich bei der Antragstellung
naturgemäß nur auf die notwendigen zu erbringenden
Unterlagen, das generelle Verfahren und eine
Auskunft zu den pauschalen Höhen beschränken.
Auszüge aus den Fachlichen Hinweisen zu § 21 SGB
II (Anlage 4) sind beigefügt.

3. Im Antragsformular zu Alg 2 wird gefragt, ob sich
der Antragssteller aus medizinischen Gründen kostenaufwändig
ernährt und dabei auf die Anlage MEB verwiesen.
In dieser Anlage sind im Erläuterungsblatt an den bescheinigenden
Arzt gerichtet einige Beispiele wie HIV
und Niereninsuffizienz angegeben. Gibt es JobCenterintern
oder bei der Bundesagentur für Arbeit eine umfassende
Liste von Erkrankungen, die einen ernährungsbedingten
Mehrbedarf rechtfertigen? Wenn ja, fügen Sie
diese bitte Ihrer Antwort bei.

Zu 3.: Nicht in der Anlage MEB aufgeführte Krankheiten
obliegen immer der Einzelfallprüfung im Hinblick
auf die Auslösung eines ernährungsbedingten Mehrbedarfes.

4. Warum wird eine solche Liste nicht dem Antragsformular
bzw. der Anlage MEB beigefügt, um die oftmals
unkundigen Antragsteller besser auf diese Möglichkeit
hinzuweisen?

Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.

5. Welche juristischen Bedenken gäbe es gegen die
Erweiterung der Anlage MEB um solch eine Liste?

Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.

6. Gelten bei der Bearbeitung der Anträge von ernährungsbedingten
Mehrbedarfen unabhängig von der vorliegenden
Erkrankung bei allen beantragten Mehrbedarfen
die gleichen Kriterien bzgl. Qualität und Umfang der
ärztlichen Bescheinigung? Wenn nein, aufgrund welcher
Rechtsgrundlage werden hier Unterschiede gemacht?
Worin besteht der Sachgrund dafür? Gibt es sonst noch
abhängig von der Erkrankung unterschiedliche Entscheidungskriterien?

Zu 6.: Sofern in der ärztlichen Bescheinigung ausschließlich
anerkannte Krankheiten bzw. Krankheitsverläufe
gemäß der Anlage MEB bescheinigt werden, ist im
Regelfall keine weitere Prüfung notwendig. In allen anderen
Fällen ist die Einschaltung des medizinischen Fachpersonals
zu prüfen, aus welcher sich dann ggf. weitere
Anforderungen von Befundunterlagen, Untersuchungen
bzw. Prüfungen ergeben können.

7. Ist eine ärztliche Bescheinigung im Zusammenhang
mit der Anlage MEB allein ausreichend, um einen ernährungsbedingten
Mehrbedarf zu legitimieren? Erfolgen
seitens der JobCenter oder der Bundesagentur für Arbeit
weitere Untersuchungen/Erkundigungen bzw. können
diese im Einzelfall gefordert werden?

Zu 7.: Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.

8. Nach welcher Methode bestimmt das JobCenter oder
die Bundesagentur für Arbeit die Höhe des ernährungsbedingten
Mehrbedarfes? Sofern bereits standardisierte
Beträge für einzelne Erkrankungen bestehen, fügen
Sie bitte eine solche Liste bei.

Zu 8.: Für die anerkannten Krankheiten kann die Höhe
des Mehrbedarfes der Anlage zu den Fachlichen Hinweisen
zu § 21 SGB II (s. Pkt. 5.3. und Anlage 4) entnommen
werden.
In allen anderen Fällen ist eine Einzelfallentscheidung
notwendig, wobei in der Stellungnahme zur Einschätzung
der Höhe des Mehrbedarfes auf Analogien zu anderen
Erkrankungen und Krankenkostzulagen eingegangen
werden soll.

9. Wer übernimmt aufgrund welcher Rechtsgrundlage
die Kosten für die ärztliche Begutachtung, die die Anlage
MEB erfordert?

Zu 9.: Es können die angemessenen Kosten der vorgesehenen
Bescheinigung nach Ziffer 70 der Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ) übernommen werden. Diese betragen
bei Privatrechnungen den üblichen 2,3-fachen Satz,
das sind derzeit 5,36 EUR. Höhere Kosten werden nicht
übernommen. Erforderliche Einschaltungen von medizinischem
Fachpersonal durch die Jobcenter erfolgen verwaltungsintern
zu Lasten des Verwaltungskostenbudgets
der Jobcenter.

Hier die Schriftliche Anfrage zum Herunterladen

Der Mindestlohn für Zeitungszusteller gefährdet NICHT die Demokratie

Deutschland hat endlich ein Mindestlohngesetz, dies ist ein riesiger Erfolg! Warum mir die Ausnahmen trotzdem schwer im Magen liegen, dazu sprach ich gestern im Berliner Abgeordnetenhaus. Darunter folgt die Pressemitteilung der SPD-Fraktion.

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger, die Sie noch nicht restlos von Politik und Politikern verdrossen sind,

als die Große Koalition ihren Gesetzesentwurf zum Mindestlohn vorlegte, gab es in ihm keine Ausnahmen.

 

Ich spreche vom Jahr 2012, als die Große Koalition in Thüringen ihren Antrag auf ein Mindestlohngesetz in den Bundesrat einbrachte.

Obwohl es sich bei den Müttern und Vätern des Gesetzes um Christdemokraten UND Sozialdemokraten handelte, waren beide Mutterparteien nicht besonders erfreut über den Vorstoß.

In der CDU war man sich noch uneins in der Frage, ob man überhaupt einen Mindestlohn wolle.

 

Die SPD handelte damals nach der Devise „Größer, besser, weiter!“ und brachte einen eigenen Gesetzesentwurf  – ebenfalls ohne Ausnahmen – ein.

Der Bundesrat stimmte diesem Mindestlohngesetz ohne Ausnahmen am 01.03.2013 mit Mehrheit zu.

Trotzdem verhinderte die damalige schwarz-gelbe Bundestagsmehrheit die Zustimmung des Deutschen Bundestages und damit das Inkrafttreten des Gesetzes.

 

Im Bundestagswahlkampf war die Hauptforderung der SPD die Einführung eines allgemeinen, flächendeckenden und bundeseinheitlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro.

Die SPD wurde leider nur zweiter Sieger.

 

Die Mehrheit des SPD-WIRs entschied sich in dieser Situation für den Tandem-Partner CDU mit einem Kampfgewicht von 41,5% im Vergleich zu 25,7% der SPD.

Sind Sie schon einmal Tandem bei einer solchen Gewichtsverteilung gefahren?

 

Angesichts dieses Kräfteverhältnisses und des gespaltenen Verhältnisses der CDU zum Mindestlohn war es ein ungeheurer Kraftakt und auch das Ergebnis eines Kompromisses, ein TARIF-AUTONOMIE-STÄRKUNGS-GESETZ mit dem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro auf den Weg zu bringen.

Andrea Nahles gelang dies. RESPEKT!

Dieses Gesetz stärkt die Tarifautonomie und bringt konkrete Verbesserungen für 3,7 Millionen Geringverdiener.

 

Das gefällt nicht allen in diesem Land.

Deshalb begannen harte Attacken am Wegesrand, Attacken von Lobbyisten von Zeitungsverlegern, Taxiverbänden, Lieferdiensten, Gastronomen, Akteuren der Landwirtschaft… kurz gesagt von Branchen, die zumindest teilweise auf eine Bezahlung der Arbeit unter Wert setzen und dafür den Staat, d.h. alle Bürgerinnen und Bürger – uns alle – in Haftung nehmen.

Bei der Forderung nach weiteren Übergangsregelungen konnten sich zwei Gruppen durchsetzen:

–        Zeitungsverleger und Landwirte.

Entgegen anderslautender Propaganda wird die Demokratie NICHT durch den Mindestlohn für Zeitungszusteller gefährdet, sondern durch Sonderkonditionen für Meinungsmacher.

Die Demokratie leidet außerdem, wenn Kompromisse zu Lasten besonders Schwacher, zu Lasten der Beschäftigten in der Landwirtschaft, geschlossen werden – und das ist besonders brisant – da die hier Beschäftigten zu 90% nicht bei Bundestagswahlen wahlberechtigt sind.

 

Sonderregelungen produzieren Widersprüche, Ausweichverhalten, Unzufriedenheit und Ungerechtigkeiten. Sie haben mit Gerechtigkeit und dem Wert der Arbeit nichts, aber auch gar nichts zu tun.

Mich ärgert deshalb jede einzelne der vereinbarten Ausnahmen! Und ich stehe nicht allein.

 

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat sich am Dienstag erneut gegen Ausnahmen beim Mindestlohn ausgesprochen.

In Berlin haben wir mit dem Landesmindestlohngesetz erfolgreich bewiesen, wie eine starke SPD diese Haltung in praktisches Handeln übersetzt:

Das Berliner Landesmindestlohngesetz gilt selbstverständlich auch für Langzeitarbeitslose und unter 18jährige! Und das ist auch gut so!

 

Der vorliegende Antrag der Opposition weist auf reale Probleme hin.

Sie, liebe Opposition, sitzen aber auf drei verschiedenen Rädern.

Sie können ihre Lenker wild umherreißen, bremsen, beschleunigen.

Aber Sie können nicht die Fahrt des Tandems beschleunigen oder umlenken, das können nur die Akteure auf dem Tandem selbst.

 

Die aktuellen Schlachten müssen zwischen den zwei Partnern auf Zeit auf dem Tandem, also zwischen CDU und SPD geschlagen werden.

Wir als SPD sollten m.E. jede Narbe aus dem Schlagabtausch mit der CDU selbstbewusst tragen und nicht verstecken.

Denn trotz aller Schläge und Rückschläge, sind WIR der Taktgeber und werden uns von Bremsmanövern jeder Art nicht von unserem Ziel abbringen lassen, reale Verbesserungen für das Leben der Mehrheit der Menschen in diesem Land zu erkämpfen.

 

Im Bundestag haben heute in namentlicher Abstimmung 535 Abgeordnete für das von der SPD initiierte Mindestlohn-Gesetz gestimmt, fünf Abgeordnete stimmten dagegen, 61 Parlamentarier enthielten sich.

Diese übergroße Zustimmung sollten wir auch hier im Abgeordnetenhaus von Berlin zur Kenntnis nehmen:

Die SPD regiert. Der Mindestlohn kommt.

 

Pressemitteilung SPD Fraktion:

Berliner SPD-Fraktion: Mindestlohn ohne Ausnahmen

Anlässlich des auf Bundesebene verhandelten Kompromisses zum Gesetz zur
Stärkung der Tarifautonomie, das bis 2017 mehrere Ausnahmetatbestände
beim Mindestlohn beinhaltet, hat die SPD-Fraktion Berlin einen Antrag
beschlossen. Er sieht einen Mindestlohn ohne Ausnahmen vor.

Für dieses Ziel soll sich das Land Berlin bei der Bundesregierung und im
Bundesrat einsetzen. Der Bundesrat hatte bereits per eigener Initiative
im März 2013 einen Mindestlohn ohne Ausnahmen beschlossen. Auch im Land
Berlin gilt der Mindestlohn im Vergabegesetz und im
Landesmindestlohngesetz ohne Ausnahmen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh erklärt dazu:

„Unser Beschluss folgt der bisherigen Politik der großen Koalition im
Land Berlin und setzt diese fort. Das Land Berlin soll sich für einen
Mindestlohn ohne Ausnahmen mit Geltung ab 1. Januar 2015 einsetzen, denn
das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit einer konsequenten
Arbeitsmarktpolitik. Wir vertreten damit die Interessen Berlins und
Ostdeutschlands, wo Dumpinglöhne ein drückendes soziales Problem
darstellen.“

Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung

Auf der Plenarsitzung am 16.01.14 habe ich den Senat zur Leistung des Sonderfahrdienstes zu Weihnachten und Silvester befragt. Eine Gesamtbewertung der erbrachten Leistungen 2013 und Erfahrungen aus dem Jahr 2014 werden wir im Jahresverlauf ausführlicher im Ausschuss Gesundheit und Soziales behandeln. Wenn Sie Hinweise/ Kritiken/ Vorschläge dazu haben, dann mailen Sie mir bitte an: birgit.monteiro@spd.parlament-berlin.de.

Hier aber erst einmal die Fragen und Antworten vom 16.01.14.

Birgit Monteiro (SPD):

Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die Leistung des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung zu den besonders nachgefragten Zeiten an den Weihnachtsfeiertagen und an Silvester?

2. Welche Verbesserungen des Sonderfahrdienstangebotes gab es 2013, und wird der Senat diese Leistungen auch künftig bedarfsgerecht erhalten?

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Das Abgeordnetenhaus hat am 12.12.13 mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen das Landesmindestlohngesetz beschlossen

Pressemitteilung Landesmindestlohngesetz

 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine nicht minder geschätzten Damen und Herren,

wir beschließen heute nichts weniger als das Berliner Landesmindestlohngesetz. Bestenfalls werden alle Fraktionen diesem Gesetz zustimmen, n´mindestens aber die Fraktionen von SPD und CDU. Dieses Gesetz hat mehr als diese Mindestzustimmung verdient. Deshalb freue ich mich sehr über zustimmende Signale der Grünen, die die Gesetzesdebatte für einen Landesmindestlohn in Berlin von Anfang an begleitet, mehr noch, energisch vorangetrieben haben. Herzlichen Dank an Frau Bangert!

 

Das Gesetz wird – Achtung – ab dem 01.01.2014 in Berlin gelten.

Nicht erst ab 2015 oder gar 2017.

Wie wir spätestens seit den noch immer andauerenden Tagen und Nächten der Entscheidung im Bund wissen, ist dies ein ganz besonderer Erfolg und keine Selbstverständlichkeit. Bei der Anhörung im Arbeitsschuss gab es zu der quasi sofortigen Einführung des Landesmindestlohnes keine Proteste. Auch nicht von den Gewerkschaften. Die Gewerkschaften wiesen aber auf einen anderen wichtigen Punkt hin – und den haben wir aufgenommen: Weiterlesen