Wie sichert der Senat Selbstbestimmung und Selbstorganisation behinderter Arbeitgeber dauerhaft?
Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales plant, das Rundschreiben I Nr. 06/2010 über Hilfe zur Pflege im Arbeitgebermodell nach SGB XII zu aktualisieren. Eine hierfür gebildete Unterarbeitsgruppe aus Mitarbeitern der Senatsverwaltung und der Bezirksämter hat ein Arbeitspapier erstellt, welches der AG Assistenz des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung präsentiert wurde. Es lässt befürchten, dass behinderte Arbeitgeber in viel höherem Maße als bisher reglementiert und überprüft werden sollen. Unter anderem sah es bisher so aus, als würden nun Vorgaben, die sich an Assistenzdienste richten, auf das Arbeitgebermodell übertragen.
Dazu stellte ich auf der Plenarsitzung am 31.01.13 eine Mündliche Anfrage, die ich hiermit als Auszug aus dem Wortprotokoll der Plenarsitzung dokumentiere: Weiterlesen