Rede zum Antrag von SPD und Linksfraktion: Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (08.05.08)
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Flash-Mitschnitt des RBB (externe Seite)
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren!
Nicht nur die Franzosen wissen: „Wer den Teig nicht knetet, wird kein gutes Brot essen.“
Uns allen ist klar, auch wenn „gut Ding Weil haben will“, geschehen gute und wichtige Dinge fast nie im Selbstlauf.
Wer vor zwanzig oder auch vor weniger Jahren Behinderung als Wechselverhältnis von behinderten und nichtbehinderten Menschen ansah, galt als Exot.
Behinderung nicht primär als Schädigung oder Funktionseinschränkung zu begreifen, sondern als Einschränkung der Teilhabe, ist inzwischen in zahlreiche Gesetzestexte eingeflossen, in das SGB IX, die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder, auch in das Landesgleichberechtigungsgesetz Berlins und nicht zuletzt jetzt in den Text der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen.