Das Abgeordnetenhaus hat am 12.12.13 mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen das Landesmindestlohngesetz beschlossen

Pressemitteilung Landesmindestlohngesetz

 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine nicht minder geschätzten Damen und Herren,

wir beschließen heute nichts weniger als das Berliner Landesmindestlohngesetz. Bestenfalls werden alle Fraktionen diesem Gesetz zustimmen, n´mindestens aber die Fraktionen von SPD und CDU. Dieses Gesetz hat mehr als diese Mindestzustimmung verdient. Deshalb freue ich mich sehr über zustimmende Signale der Grünen, die die Gesetzesdebatte für einen Landesmindestlohn in Berlin von Anfang an begleitet, mehr noch, energisch vorangetrieben haben. Herzlichen Dank an Frau Bangert!

 

Das Gesetz wird – Achtung – ab dem 01.01.2014 in Berlin gelten.

Nicht erst ab 2015 oder gar 2017.

Wie wir spätestens seit den noch immer andauerenden Tagen und Nächten der Entscheidung im Bund wissen, ist dies ein ganz besonderer Erfolg und keine Selbstverständlichkeit. Bei der Anhörung im Arbeitsschuss gab es zu der quasi sofortigen Einführung des Landesmindestlohnes keine Proteste. Auch nicht von den Gewerkschaften. Die Gewerkschaften wiesen aber auf einen anderen wichtigen Punkt hin – und den haben wir aufgenommen:

Aus der Kannregelung zur Einbeziehung der Spitzenorganisationen der Tarifparteien ist eine verbindliche Regelung geworden:

In § 9 Absatz 2 Satz 2 heißt es nunmehr, dass die Spitzenorganisationen der Tarifparteien zu hören sind und nicht mehr nur gehört werden können.

 

Das Berliner Landesmindestlohngesetz ist das, was das Land Berlin im Sinne einer absoluten Untergrenze tun kann und muss. Es sichert die Zahlung eines Mindestlohnes in der Berliner Verwaltung, in den Beteiligungsunternehmen des Landes in Berlin, bei den Zuwendungsempfängern, bei sozialrechtlichen Entgeltvereinbarungen und bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsmaßnahmen. Das Landesmindestlohngesetz ist eine sinnvolle Ergänzung des Berliner Ausschreibe- und Vergabegesetzes, es schließt Regelungslücken und trifft Vorsorge für den Fall von Umwandlungen und Veräußerungen von Einrichtungen des Landes.

 

Manche fragen, ob dies überhaupt noch notwendig sei, ob alle genannten Akteure nicht sowieso bereits mindestens 8,50 Euro pro Stunde zahlen? Wer hier glaubt, dass Lebensrealitiät und Darstellung in diesen oder jenen Berichten absolut identisch sei, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.

 

Ich möchte lediglich drei Beispiele für konkrete Handlungsbedarfe in der Anwendung des Gesetzes nennen:

 

  1. Der Botanische Garten, gehörend zur Freien Univerität, zahlt für Beschäftigte im Wachdienst auch heute noch weniger als 8,50 Euro/ Stunde.

 

  1. Gleiches gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachdienstes, die bei der Kassenärztlichen Vereinigung eingesetzt sind. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales führt die Rechtsaufsicht über die KV Berlin und kann nur Maßnahmen gegen die KV ergreifen, wenn diese gegen geltendes Recht verstößt. Dies ist ab 01.01.2014 der Fall.

 

  1. Bei den entgeltfinanzierten sozialen Dienstleistungen werden die Kosten für das Personal, das in Küche, Verwaltung, Haus, Technik und Reinigung tätig ist, in den sog. Sachkostenanteilen abgebildet. Auch hier liegen die Stundenlöhne teilweise noch unter 8,50 Euro/ Stunde. Hier muss und wird es ab 01.01.14 Änderungen geben.

Die Liste ließe sich fortsetzen…

 

Neben seiner Signalwirkung – das Land Berlin meint es ernst mit guter Arbeit und sichert deren Mindestkriterium – die Zahlung eines Mindestlohns, bringt das Gesetz konkrete Verbesserungen für sehr reale Menschen.

 

Übrigens wurde das Landesmindestlohngesetz nicht vom Senat vorgelegt, sondern es kommt aus der Mitte des Parlaments. Der Senat von Berlin unterstützt in seiner Stellungnahme ausdrücklich den Antrag zur Schaffung eines Landesmindestlohngsetzes. Dies verstehe ich als Ermutigung, diesen Weg auch im Jahr 2014 weiterzugehen und wünsche uns allen in diesem Sinne ein erfolgreiches Jahr 2014. Vielen Dank!