Rede zur Bestellung neuer BVG-Busse ohne Rampe am vorderen Eingang.

Diese Rede zum Antrag der Piraten „Kein Rückschritt in Sachen Barrierefreiheit – zweite Rampe bei allen Eindeckerbussen wieder einführen“ habe ich auf der letzten Plenarsitzung am Donnerstag, 16. Oktober zu Protokoll gegeben.

 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

manche Wege sind lang. Manche Wege sind Irrwege.
Und manchmal ist der Weg wegen parkender Fahrzeuge oder nicht beräumten Schnees nicht befahrbar.
Wir wollen unser Ziel des barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehrs trotz aller Schwierigkeiten erreichen.

Dabei helfen Erinnerungen.
Denn: Erinnerungen funktionieren wie Rampen, sie verbinden die Vergangenheit mit dem Heute und helfen dort, wo Denk- oder reale Barrieren verhindern, das Fahrtziel zu erreichen.

Erinnern wir uns also gemeinsam:
Im Jahr 1992 wurden die Behindertenpolitischen Leitlinien des Senats verabschiedet, in ihnen sind zwei Einstiegsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer in den rollstuhlgerechten Niederflur-Eindecker-Bussen festgeschrieben, eine an der Vordertür und eine zusätzliche Rampe an der Mitteltür.

An der Vordertür war damals noch eine Hubplattform vorgesehen, die sich als sehr störanfällig erwies, weshalb sie ab Mitte 1996 aus der Ausrüstungsliste, d.h. dem sog. Pflichtenheft, entfernt und stattdessen eine manuelle Klapprampe an der ersten und auch an der zweiten Tür aufgenommen wurde.

Diese Grundsatzentscheidung wurde in „15 Jahre Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“ 2007 und in den Eckpunkten für den Nahverkehrsplan 2010-2014 fortgeschrieben.
Im Nahverkehrsplan 2010-2014 heißt es außerdem: „Das Thema Barrierefreiheit ist ein Querschnittsthema. Alle diesbezüglichen Maßnahmen und Standards des NVP 2010-2014 werden mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und den Behindertenverbänden abgestimmt.“

Zu dieser Abstimmung dient u.a. die „AG Bauen und Verkehr – barrierefrei –„ in der Senatsverwaltung für Verkehr.
Hier wurde im April 2011 durch die BVG angekündigt, bei der nächsten Ausschreibung für neue Busse die vordere Rampe nicht mehr ins Pflichtenheft aufnehmen zu wollen.
Die Begründung lautete: damit gäbe es drei Sitzplätze mehr, die besonders mobilitätseingeschränkten Fahrgästen zugute kämen, die gerne vorne säßen.
Es gab sofort Widerspruch der Betroffenen.

Zeitgleich mit der Ankündigung der Abschaffung der 2. Rampe wurde das automatische Kneeling in Frage gestellt. Die Vertreter der Menschen mit Behinderten hatten also zur gleichen Zeit zwei Abwehrkämpfe zu bestehen, um Verschlechterungen des Istzustandes zu verhindern.

Wie beim Kneeling wechselten auch bei der Frage der Abschaffung der Rampe an der vorderen Bustür die Argumentationsmuster der BVG.
Wurden zuerst Interessen der mobilitätseingeschränkte Menschen zur Begründung angeführt, waren es im Juni 2012 dann sehbehinderte und blinde Menschen, die Einstieg und Sitzplatz an der vorderen Tür bevorzugen würden.

Schade, dass diese Argumentation der BVG nicht dazu führte, die ablehnende Positionierung zu Außenansagen an Bussen zu überdenken.

Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin jedenfalls ließ sich nicht vereinnahmen und blieb bei seiner ablehnenden Haltung zur Abschaffung der vorderen Rampe.
Das Thema wurde bis Dezember 2013 insgesamt vier Mal in der „AG Bauen und Verkehr – barrierefrei – “ aufgerufen.
Jedes Mal gab es Widerspruch der Behindertenverbände und des Landesbehindertenbeauftragten.

Am 10. Dezember 2013 wurden die Anwesenden schließlich informiert, dass die neuen Busse ohne zweite Rampe inzwischen bestellt worden seien.

Wie lässt sich dieser Vorgang interpretieren?

Die BVG hat sich entgegen der Festlegungen im Nahverkehrsplan nicht mit den Verbänden und dem Landesbehindertenbeauftragten abgestimmt, sondern diese lediglich informiert.

Der Entwurf des Nahverkehrsplans 2014-2018 geht bereits auf den Wegfall der vorderen Rampe und die damit verbundenen Probleme ein. Er fordert „eine besondere Haltestellengestaltung und die Sicherstellung der Freihaltung der Haltestellenbereiche bzw. das Vorhandensein von Buskaps.“, um der durch den Wegfall der Rampe geänderten Situation gerecht zu werden.

Ich muss zugeben, ich bin sehr skeptisch, was die praktische Umsetzung dieser Festlegungen betrifft. Und mich interessiert die Positionierung der Verbände von Menschen mit Behinderung, die möchte ich gern im Ausschuss dazu anhören.

Ich sehe außerdem dringenden Handlungsbedarf bei den Mitbestimmungs- und Beteiligungsinstrumentarien für Menschen mit Behinderung sowie für die Etablierung eines geordneten Verfahrens der Entscheidungsfindung beim Auftreten von Zielkonflikten. Aus der in der Praxis seitens der BVG kaum beachteten Mitbestimmung muss eine Mitentscheidung werden.

Rede im Plenum: Vollständige Barrierefreiheit durch sprechende Busse und Straßenbahnen.

16.10.14: Rede im AGH zur Priorität der Piraten, DS 17/1882, Antrag: Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Fahrgäste erhöhen durch „sprechende Busse und Straßenbahnen“

 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

angesichts des Antrages der Piraten unternahm ich den Versuch, mich auf der Homepage der BVG zum Sachstand zu informieren.

Die BVG schreibt dort zur Barrierefreiheit der Straßenbahnen, dass das Ersetzen der alten Fahrzeuge durch die neuen zu Betriebskostensenkungen sowie zu einer wesentlichen Steigerung der Attraktivität für die Fahrgäste führe und mittelfristig eine 100 % ige Barrierefreiheit im Straßenbahnnetz Berlins herstelle.

 

Zwei Dinge finde ich an dieser Aussage bemerkenswert:

  1. Maßnahmen für Barrierefreiheit und ZUGLEICH Kostensenkungen sind möglich. Das Beispiel sollte Schule machen!
  2. Es besteht eine Unklarheit darüber, was der Begriff „barrierefrei“ eigentlich bedeutet.

 

Diese begriffliche Unklarheit verwundert mich, ist Barrierefreiheit doch im Paragraf 4 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen folgendermaßen definiert:

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

 

Leider können Blinde, Sehschwache und Analphabeten bisher Busse und Straßenbahnen nicht ohne fremde Hilfe nutzen bzw. für sie wird jede Fahrt zu einer Fahrt ins Unbekannte, diese Beschreibung ist, so glaube ich, nicht übertrieben angesichts von 1.000 Fällen von betrieblichen Anweisungen zur Veränderung der Linienführung  pro Jahr

  • wegen Sport- und Großveranstaltungen,
  • wegen Straßenfesten und Bauarbeiten,
  • wegen Maßnahmen aufgrund extern bedingter Umleitungen

Diese Veränderungen der Linienführung dauern manchmal nur ein paar Tage, manchmal aber auch Monate und betreffen jeweils  eine Vielzahl von Haltstellen.

 

Laut BVG haben zwar alle Straßenbahnen Außenlautsprecher, die manuell durch das Fahrpersonal bedient werden können.

    • Wie erkennt ein Straßenbahnfahrer einen sehschwachen Fahrgast? Und wie einen Analphabeten?
    • Das weckt bei mir traurige Erinnerungen an die Debatte über Selbstbestimmung und das sog. Bedarfskneeling.

Die rund 1.300 Busse der BVG haben bisher KEINE Außenlautsprecher, hier wird der Handlungsbedarf besonders deutlich.

 

Spätestens seit 1992 und den Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt arbeiten wir uns an dem Thema „Außenansagen von Fahrtziel und Liniennummer“ ab.

Der Antrag der Piraten nimmt nun noch einmal die alte und sehr berechtigte eine Forderungen des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) auf.

 

Für die weitere Diskussion des Antrags in den Fachausschüssen möchte ich uns drei Aspekte mit auf den Weg geben:

  • Wir als Parlament sollten der BVG sehr genaue Vorgaben machen, was sie wann und wie mit wem erprobt und uns die Frage beantworten, ob die  weitere Erprobung von sprechenden Haltestellen noch Sinn macht.
  • Ich könnte mir zweitens vorstellen, dass wir in einer Anhörung zum Thema uns Erfahrungsberichte aus Kassel, Gera, Erfurt, München, Schwerin und Hannover anhören, die offensichtlich das Problem rund um den § 33 StVO gelöst haben und auch die Frage der Finanzierung.
  • Und damit bin ich beim 3. und letzten Hinweis für heute: Eine Beschlussfassung im Sinne einer Einführung sprechender Busse und Straßenbahnen bedarf einer Verankerung im nächsten Haushaltsplan.

 

Vielen Dank.

 

Solidarität mit der Koptisch-Orthodoxen Gemeinde am Lichtenberger Rodeliusplatz!

Am vergangenen Sonntag habe ich mit zwei Vorstandsmitgliedern des Gemeinderates der koptisch-orthodoxen Gemeinde in Lichtenberg gesprochen. Sie sind erschüttert über den mittlerweile 4. Anschlag in vier Monaten und brauchen unsere Unterstützung…

Wenn Sie Ideen haben, wie der Gemeinde geholfen werden kann, so können Sie diese gerne an buergerbuero@birgit-monteiro.de senden. Wir sammeln diese und schauen dann zusammen mit der Gemeinde, was davon umsetzbar ist.

In der Galerie finden Sie die erste Reaktion der Gemeinde, wie sie sie an ihrer Schautafel veröffentlicht hat.

Pressemitteilung: VBB-Begleitservice soll schnellstmöglich zu alten Begleitzeiten zurückkehren

Nach der drastischen Absenkung der Zahl der Mitarbeiter beim VBB-Begleitservice auf 66 im Sommer gelang es inzwischen, wieder 77 Stellen zu besetzen. Ziel ist es laut Aussage der Arbeitssenatorin Frau Kolat, im nächsten Jahr die Zahl von 100 besetzten Stellen zu erreichen. Mindestens 80 Begleithelfer sind notwendig, um zu der angestrebten Begleitzeit von 7 bis 20 Uhr zurückkehren zu können.

 

Birgit Monteiro, Sprecherin für Menschen mit Behinderungen der SPD-Fraktion dazu:

„Ich bin froh, dass die Zahl der Stellen für den VBB-Begleitservice wieder deutlich erhöht werden konnte. Wir brauchen dringend einen Begleitservice, der eine Begleitung von Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, bis 20 Uhr garantiert. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen ab 16 Uhr ihre Wohnung nicht mehr verlassen können.“

 

Die Aussage von Kolat stammt aus der Parlamentssitzung am 18. Oktober 2014, auf der die Abgeordnete Birgit Monteiro sie zu der Kürzung der Begleitzeiten befragt hatte. Die Senatorin machte in ihrer Antwort deutlich, dass der VBB-Begleitservice als eine Maßnahme der Beschäftigungsförderung über die Bundesarbeitsagentur finanziert wird und daher nicht direkt ihrem Einfluss untersteht. In der Sommerpause sind dann einige dieser sogenannten FAV-Stellen ausgelaufen und die Mittel einiger JobCenter hierfür waren bereits verbraucht.

 

Birgit Monteiro:

„Eine Finanzierung des Begleitservice aus Mitteln der Arbeitsförderung kann nur eine Krücke sein. Sie ist derzeitig leider noch notwendig, muss aber langfristig durch eine zuverlässige und regelfinanzierte Unterstützungsstruktur ersetzt werden. Wir brauchen dafür eine schnelle und klare Regelung im Bundesteilhabegesetz.“

 

Zu Beginn des Sommers wurde das Ende der täglichen Begleitzeiten des VBB-Begleitservices von 20 Uhr auf 16 Uhr reduziert. Die Folge ist, dass seitdem die Menschen, die zwingend auf den Begleitservice angewiesen sind, den ÖPNV nach 16 Uhr nicht mehr nutzen können. Dies bedeutet eine schwerwiegende Einschränkung dieser Personengruppe in Bezug auf ein selbstbestimmtes soziales und kulturelles Leben.

 

Den vollständigen Auszug aus dem Wortprotokoll des Plenums finden Sie unter:

http://birgit-monteiro.de/vbb-begleitservice-soll-wieder-zu-den-alten-begleitzeiten-zuruckkehren/